Hallo Egosoft - lebt Ihr noch??

Hier ist der Ort für Fragen bei technischen Problemen mit X³: Reunion, X²: Die Bedrohung, X-Tension oder X-Beyond The Frontier.

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bang-pilot
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xr

Post by bang-pilot »

@Alco
1. Ich hab mich nur deiner Ausdrucksweiße angepasst
2.Hat ego mienr Meinung nich unbedingt den schlechtesten Kundenservice,klar es gibt bessere aber man muss bedenken das Ego eine sehr kleine Soileschmiede ist
3.was hast du den für Probleme mit dem spiel,schau mal im forum vielleicht kann dir da geholfen werden
4.falls es noch nicht bekannt is schick dein Prob an Ego
5.Falls du von der Sorte bist die keine Nachsicht sowie keine Geduld hat gib das Spiel zurück und du hast keine Probs mehr damit
außerdem kann man sich hierauch im ziviliesirten Ton unterhalten :D

By bang-pilot

P.S. Nein ich werde nicht von Egosoft bezahlt
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Drow
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Post by Drow »

-=Alco=-Morbius wrote:So und nicht anders!
Nichts für Ungut aber du bist absolut unzureichend informiert. :wink:

Ach und.....ich werde NICHT von Egosoft bezahlt. :P

Aluve
Drow
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Post by Deleted User »

Also Leute - insbesondere Alco und bang-pilot - ihr önnt euch da noch lange streiten - eure meinungen sind sehr subjektiv.

Egosoft hat ein fehlerhaftes und teilweise unvollständiges Produkt geliefert und ist somit von gesetzeswegen zur nachbesserung verpflichtet, dem kunden gegenüber hat Egosoft strenggenommen eine damit verbundene Auskumpftspflicht.

und hier gehts um echte Fehler und deren beseitigung bzw. um das nachreichen von fehlenden Teilen wie der Doku.

das es bei manchen hardwareprobleme gibt und bei anderen nicht ist da nebensächlich da dies äusere einflüsse sind.

Streng genommen könnten jetztalle das Produckt zurücksenden die das wollen und ihr geld verlangen, oder aber sie verlangen eine minderung des kaufpreises - dazu wäre Egosoft verpflichtet da sie nach 3 verbesserungsversuchen altbekannte Fehler nicht beseitigen konnten.

Egosofts glück besteht schlicht darin das kein Richter jemals eine einzelklage zulassen würde wegen 40 euro - auser er ist absolut un ausgelastet.

Egosoft soll sich jetzt endlich mal zu den Aktuellen Problemen und dem Stand der Dinge Äusern darauf haben wir ein recht.
nicht mehr und nicht weniger.
ticaki
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Post by ticaki »

Londo Molari wrote:Egosoft hat ein fehlerhaftes und teilweise unvollständiges Produkt geliefert und ist somit von gesetzeswegen zur nachbesserung verpflichtet
Wie du schon geschrieben hast... Subjektiv ;)

Gruß ticaki

P.S. Ich hatte etwas mehr geschrieben, aber das wird dann wieder eine von diesen "Das Argument kann ich zerlegen" Diskussionen ohne Sinn und Inhalt. Das spare ich mir! :D

Noch'en P.S. Da guckt ihr: http://www.egosoft.com/x2/forum/viewtopic.php?t=47546 die GROSSE Mehrheit ist der Meinung das Spiel wäre sein Geld wert... und so müsste das auch ein Gericht sehen, weil der bestimmungsgemäße Gebrauch wird nicht verhindert ;)
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Post by Deleted User »

ticaki wrote:
Londo Molari wrote:Egosoft hat ein fehlerhaftes und teilweise unvollständiges Produkt geliefert und ist somit von gesetzeswegen zur nachbesserung verpflichtet
Wie du schon geschrieben hast... Subjektiv ;)

Gruß ticaki

P.S. Ich hatte etwas mehr geschrieben, aber das wird dann wieder eine von diesen "Das Argument kann ich zerlegen" Diskussionen ohne Sinn und Inhalt. Das spare ich mir! :D

Noch'en P.S. Da guckt ihr: http://www.egosoft.com/x2/forum/viewtopic.php?t=47546 die GROSSE Mehrheit ist der Meinung das Spiel wäre sein Geld wert... und so müsste das auch ein Gericht sehen, weil der bestimmungsgemäße Gebrauch wird nicht verhindert ;)
da muß man bei dir ja fast schon weinen - ein Produkt das bestimmte fehler hat (X2 gehört da dazu) muß entsprechend Nachgebessert werden das ist weder subjektiv noch sonstwie verquere annahme sondern schlicht ein im gesetz verankertes verbraucherrecht.

und ein gericht beurteilt ein Produkt nicht nach seiner, der bestimmung nach, verwendbarkeit eines Produktes - sondern danach ob dieses Produkt erkennbare mängel aufweist die behoben werden können bzw. müssen.
einem Richter ist das recht schnuppe ob sich das Game Spielen läst und ob die Grafick super ist - den ist an der sache nur wichtig festzustellen ob es bestimmte fehler in dem Produkt gibt die zur nachbesserung verpflichten - und da ist schon allein der Kopierschutz für X2 ein ernstes Problem.
Gleiches gilt für die noch immer fehlende Doku - und den anderen Problemen die hir immer wieder gepostet werden.

für ein gericht ist das eher eine frage der kosten - und ein verfahren zu eröffnen wegen 40 euro wird sich kein gericht antun - da die verfahrenskosten schon höher sind als der streitwert.
ein gericht würde hier eher versuchen eine schnelle schlichtung zu erreichen.

und da du wie fast immer dich so schön doof stellst - es ist mir recht einerlei wie gerne du hier was verteidigst - Egosoft ist nach wievor in der bringschuld - und es wird zeit das sie dieser mal wieder nachkommen.
obs nun der Patch, die doku - oder auch infos zum stand der dinge sind.
jeder hat für ein bestimmtes Quantum an fehlerfreiem und vollständigem Produkt gezahlt und einen gültigen vertrag mit egosoft geschlossen - und die meisten werden wohl auch darauf aussein das Egosoft diesen vertrag einhält.

du würdest dich wundern was man da so alles noch verlangen könnte, nur ist es wenig sinnvoll.

allerdings habe ich mir nicht ein Produkt gekauft dessen fehler und fehlenden komponenten ich selbst ersetzen muß - diese auffassung würde jedes gericht in deutschland auch vertreten - und das ist auch gut so.

vielleicht solltest du negative kritik an Egosoft erst garnicht mehr lesen dan hättest dus leichter. :roll:
ticaki
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Post by ticaki »

@Londo
Schreib bitte nicht so viel... Bring lieber mal 1-2 Beispiele die ich zerlegen kann;)...
Doku..pfff... Mit dem SE wird nicht geworben!

Gruß ticaki
P.S. was hab ich gesagt :|
Zur Zeit nicht aktiv
hubs0815
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Post by hubs0815 »

will mal sagen, das ich das spiel schon seid gut zwei wochen nicht mehr auf meinem rechner habe. und es seid erscheinen des 1.3 patches nicht mehr spiele. ich bin es kurz gesagt leid.
das viel versprochene und gelobte spiel: nix weiter is als ein leicht modifizierter abklatsch von x-t.
und zum schluss noch kastrotionen am spiel, so das der so gelobte spielspass verschluckt wurde.
sollte noch eine neue version auf den markt kommen, ich werde sie nicht mehr kaufen. ich warte jetzt auf doom III. und ich war mal ein begeisterter anhänger von x- beyond und x-tension. fühle mich einfach nur verarscht.
hubs0815
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Post by hubs0815 »

@londo du hast vollkommen recht. egosoft ist in der bringschuld und das besagt alles. und übernimmt auch schadensersatzansprüche beim kunden. muss jeder selber wissen, ob vertane spielzeit ( lebenszeit ) ihm was wert ist. oder pc neukonfigurationen. etc.. pp.
ich muss immer wieder sagen ( hab ich schon mehrfach ): was machen die leute ohne internetanschluss. sitzen die heulend vor dem pc????
egosoft hat ein produkt auf den markt gebracht, das VERSTECKTE MÄNGEL hat. diese sind sogar bis zu 30 jahren rügbar. und Egosoft hat für die nachbesserung auch die kosten zu übernehmen!!!! im zweifel, Updates zusenden etc..pp. und so weiter und so weiter.

also londo du hast recht, recht und nochmals, recht.
meine diesbezüglichen beiträge wurden aus den listen entfernt, man mache sich gedanken darüber..............
ich wünsch dir was @londo

gruß
hubs0815
BierCraft
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Post by BierCraft »

machen wir ne sammel klage...wenn wir so 10 leute haben (es sind weit mehr unzufrieden...) sinds im endeffekt ja schon 400 euro und dann würds sich ja auch lohnen...hat wer nen guten anwalt? (oder kennt einer einen bzw. ist einer hier anwalt?)...ich bin mal gespannt was für neue fehler bei 1.4 auftreten...
Deepstar
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Post by Deepstar »

"Hallo mein Name ist Moli Ra, ioch möchte zur Station Planktonfarm Alpha im System Königstal. Sie erhalten für den Auftrag 500.000.000 Credits." Das wäre ein Bug den ich mir vorstellen könnte.. wenn es negative gibt, wieso nciht auch überhöhte?
Wer nicht vergessen kann, der wird vergessen.

06.11.2002 - 27.05.2011
Klaus62
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Post by Klaus62 »

Hmm, dann fangen wir mal an:
Streng genommen könnten jetztalle das Produckt zurücksenden die das wollen und ihr geld verlangen, oder aber sie verlangen eine minderung des kaufpreises - dazu wäre Egosoft verpflichtet da sie nach 3 verbesserungsversuchen altbekannte Fehler nicht beseitigen konnten.
Hmm, soviel ich weiß, gab es erst zwei Versuche. :!:
Egosoft soll sich jetzt endlich mal zu den Aktuellen Problemen und dem Stand der Dinge Äusern darauf haben wir ein recht.
nicht mehr und nicht weniger.
Das dazu: https://www.egosoft.com/x2/forum/viewtopic.php?t=33746
jeder hat für ein bestimmtes Quantum an fehlerfreiem und vollständigem Produkt gezahlt und einen gültigen vertrag mit egosoft geschlossen - und die meisten werden wohl auch darauf aussein das Egosoft diesen vertrag einhält.
Falsch, laut Gesetz hast Du einen Vertrag mit Deinem Händler und nicht mit Egosoft. Du kannst das Produkt gern an Deinen Händler zurückgeben.
egosoft hat ein produkt auf den markt gebracht, das VERSTECKTE MÄNGEL hat. diese sind sogar bis zu 30 jahren rügbar. und Egosoft hat für die nachbesserung auch die kosten zu übernehmen!!!! im zweifel, Updates zusenden etc..pp. und so weiter und so weiter.
Hmm, die Auffassung der Gerichte besagte in aktuellen Urteilen, dass Software, wegen ihrer Art, Gestaltung und der unterschiedlichen Rechnerkonfigurationen, nicht Fehlerfrei sein kann.
machen wir ne sammel klage...wenn wir so 10 leute haben (es sind weit mehr unzufrieden...) sinds im endeffekt ja schon 400 euro und dann würds sich ja auch lohnen...hat wer nen guten anwalt? (oder kennt einer einen bzw. ist einer hier anwalt?)...ich bin mal gespannt was für neue fehler bei 1.4 auftreten...
Nur sind Sammelklagen in Deutschland nicht erlaubt :P
Wie soll sich Egosoft nun verhalten: Patch 1.4 bringen mit neuen Fehlern oder noch eine Weile testen, dafür mit weniger Fehlern.
Egosoft soll sich jetzt endlich mal zu den Aktuellen Problemen und dem Stand der Dinge Äusern darauf haben wir ein recht.
nicht mehr und nicht weniger.
Hmm, ich bin zwar nicht Egosoft und werde auch nicht von dort bezahlt, aber:

[ external image ]

Und nun frohes Weitermeckern. Bringt Euer Spiel zurück in den Laden, dann ist endlich Ruhe und wir können uns in aller Gelassenheit auf viele schöne neue Sachen freuen.

Wenn Du mir nicht glaubst, jede gute Computerzeitung hat Anwäte, die man Fragen kann. Auch eine Verbraucherschutzzentrale ist eine gute Adresse.
Homer G. Adams
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Post by Homer G. Adams »

@bang-pilot
@Alco ...ähh wie heißt der nochmal .. is ja egal an den mit dem beschissenen Namen:
Also. Freundchen.
Habe ich dich angegriffen?
Vorsicht mit den jungen Pferden.
Ansonsten such mal im heise Forum nach +Gravenreuth +Ehrverletzung +Unterlassung +Abmahnung +Euros latzen +kleinlaut kriechen.

Oder glaubst du wirklich du bist hier anonym?
Finanz- und Wirtschaftsminister des Solaren Imperiums
Chef der Kosmischen Hanse

ZA zu verkaufen! Höchstgebote bitte an ES, Materiequelle 7a, NGC 7418
Homer G. Adams
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Post by Homer G. Adams »

Drow wrote:
-=Alco=-Morbius wrote:So und nicht anders!
Nichts für Ungut aber du bist absolut unzureichend informiert. :wink:

Ach und.....ich werde NICHT von Egosoft bezahlt. :P

Aluve
Drow
Es reicht, daß der Anti-Spiel-Schutz bei mehreren Laufwerken ca. 1 mal von 10 mal Müll produziert.
Mehr Info brauche ich nicht.
4 PCs:
2mal 48x Cdrom Kopierschutz produziert Müll
DVD-Brenner Kopierschutz produziert Mül
CD-Brenner Kopierschutz produziert Müll

Wenn ich allerdings die CD über den Server mounte gibt's null Problemo.
Da sind aber auch zwei alte 4x drin!
DAs ist aber kein Zustand, da dieser Fileserver zwei CDs immer zur Verfügung stellen muss.

Anti-Kunden-Kopierschutz führt halt zu uzufriedenen Kunden.
Und ob der Entwickler oder der Publisher dafür verantwortlich ist, ist mir Latte.
Verantwortung tragen beide für diesen Müll.
Savegames habe ich auf verschiedene Rechner kopiert und reproduzierbare Abstürze erzeugen können, auch bei Kumpels.
Ich habe hier 3 unterschiedliche SYsteme mit denen ich spielen kann.
Intel/NVidia sowie AMD/ATI (wobei die Grafik mit der 9800xt wirklich Spass macht).

Vielleicht sollte ich's mal am Powerbook probieren...
:lol:
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Drow
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Post by Drow »

Also bitte Jungs, ich möchte euch höflich bitten erwachsenes und höfliches Verhalten an den Tag zu legen. Diese Diskussionen, die in Flamewars und persönlichen beleidigenden Diskussionen enden, nerven allmählich. Das muss nicht sein.

@-=Alco=-Morbius
Vielleicht solltest du auch mal zur Abwechsung deine Einstellung manchen Dingen gegenüber überdenken ( rein moralisch gesehen - das hat nichts mit EGO/Koch oder X2 zu tun). Ich ärgere mich auch über sämtliche Kopierschutzmechanismen und auch über Gesetze. Trotzdem habe ich bewusst geschrieben dass du nicht ausreichend informiert bist. Ausserdem muss man öfter als uns lieb ist Kompromisse akzeptieren. Ich verstehe Leute nicht, die wütend fluchend hier herkommen und Gott und die Welt verfluchen, weil der neueste Patch noch nicht da ist. Fakt ist, dass daran gearbeitet wird und es gibt sogar eine Liste mit einigen der Neuerungen. Zaubern kann hier keiner und dass ihr auf Antworten warten müsst heisst nicht dass Egosoft dreisst alle User ignoriert und sich in der Südsee sonnt, sondern dass man ganz einfach und simpel beschäftigt ist.....beschäftigt damit, X2 an die Bedürfnisse der Gamer anzupassen. Egosoft besteht ausserdem aus einer Handvoll Mannen, und wir hier, die wir das Forum moderieren und sauberhalten sind Helfer - User wie alle anderen, die nicht bezahlt werden.

Hier übrigens:
http://www.egosoft.com/x2/forum/viewtopic.php?t=47679

Dieser Thread ist zwar auf engl., mit dem Patch könnt ihr aber mit Sicherheit bald rechnen.

@bang-pilot
@Alco ...ähh wie heißt der nochmal .. is ja egal an den mit dem beschissenen Namen:
Reiss dich gefälligst etwas zusammen. Jeder hier vertritt seine Meinung. Wir tragen dies aber nicht mit virtuellen Fäusten und Beleidigungen aus. Danke.

So, lasst es jetzt etwas ruhiger angehen, ja?

Aluve
Drow
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bogatzky
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Post by bogatzky »

Edit, da mit dem post von Drow überschnitten:
Danke für den Link. Und Kompliment an Deine Geduld.
Deleted User

Post by Deleted User »

Klaus62 wrote:
jeder hat für ein bestimmtes Quantum an fehlerfreiem und vollständigem Produkt gezahlt und einen gültigen vertrag mit egosoft geschlossen - und die meisten werden wohl auch darauf aussein das Egosoft diesen vertrag einhält.
Falsch, laut Gesetz hast Du einen Vertrag mit Deinem Händler und nicht mit Egosoft. Du kannst das Produkt gern an Deinen Händler zurückgeben.
du solltest mal beim Installieren ein wenig aufpassen - da akzeptierst du nen Lizenzvertrag - und den schliest du mit Egosoft.
Hmm, die Auffassung der Gerichte besagte in aktuellen Urteilen, dass Software, wegen ihrer Art, Gestaltung und der unterschiedlichen Rechnerkonfigurationen, nicht Fehlerfrei sein kann.
sorry aber das bezieht sich auf das fehlerfreie funktionieren mit der Hardware nicht darauf das allgemeine Fehler im Program sein dürfen - das ist ein kleiner Unterschied.

und zu guterletzt kanst du es lassen hier allgemeine Posts zu zietieren - jeder kennt den von Vassenego mit den bekannten Mängeln - hier wird aber nicht darüberdiskutiert ob es einen mehr als einen monate alten Beitrag eines Moderators sondern eine Aktuell info von Egosoft was den nun loß ist mit dem neuen Patch - und den anderen fehleneden dingen.
Boromir
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x3tc

Post by Boromir »

Irgendwie erinnert mich das ganze hier an das Anno1503 Forum!!!! :twisted:
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bogatzky
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Post by bogatzky »

Irgendwie erinnert mich das ganze hier an das Anno1503 Forum!!!!
Wieso, waren da auch so viele selbsternannte juristische Experten unterwegs?

@-=Alco=-Morbius:
Trotz meiner Hochachtung gegenüber Deinen humoristischen Qualitäten.
Die Erwähnung des Namen Gravenreuth gibt jeden Versuch, sich dadurch eine gewisse juristische Kompetenz zu attestieren, leider der Lächerlichkeit preis und lässt den Leser peinlich betroffen erschauern.
Just_Somebody
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Post by Just_Somebody »

Oh... mein... Gott... :(
Da sind wieder ein paar Stammtisch-Juristen unterwegs.

Nix für Ungut, aber leider ist es häufig so, dass Dinge, die man selbst als "Recht" empfindet, oder auch regelmäßig erfährt, nicht "Recht" sind.

Ich möchte das gar nicht groß ausführen, die Sache ist eigentlich ganz einfach.

Aber einem möchte ich doch zunächst heftig widersprechen, weil es schlicht Unsinn ist und - würde es so stimmen - an den Grundfesten unseres Rechtssystems rütteln würde.
Londo Molari wrote:für ein gericht ist das eher eine frage der kosten - und ein verfahren zu eröffnen wegen 40 euro wird sich kein gericht antun - da die verfahrenskosten schon höher sind als der streitwert.
Nein, nein und nein.
Es gibt durchaus Fälle, warum ein Gericht eine Klage ablehnen kann. Das sind:
- Das Gericht ist örtlich nicht zuständig
Beispiel: Ich wohne z.B. in München und bin mit meinem Nachbarn in Streit. Reiche ich nun entsprechende Klage beim Amtsgericht Berlin ein, würde diese wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit zurückgewiesen werden.
- Das Gericht ist sachlich nicht zuständig
Beispiel: Ich wurde z.B. von meinem Arbeitgeber gekündigt und möchte dagegen klagen. Ich reiche die entsprechende Klage beim Strafgericht ein. Das Gericht würde die Klage wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit ablehnen.
- Die Klage ist unzulässig
Beispiel: Ich kaufe eine Kaffeemaschine und diese geht nach zwei Wochen kaputt. Weil ich aber ein kleiner Depp bin, warte ich 10 Jahre, bis ich meine Ansprüche aus Gewährleistung per Klage durchsetzen will. Auch wenn ich das "richtige Gericht" am richtigen Ort wähle, würde die Klage wegen Unzulässigkeit (Fristüberschreitung) abgewiesen werden.

Das war es schon. KEIN GERICHT, KEIN RICHTER hat die Möglichkeit eine Klage abzuweisen, weil ihm ihr Inhalt nicht gefällt oder er denkt der Streitwert sei zu gering!
Pinzipiell steht der Rechtsweg jedem offen, ungeachtet von Ding oder Wert. DAS MUSS AUCH SO SEIN; DAS IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL UNSERES RECHTSSYSTEMS ! ! ! !

Würde ein Richter eine Klage ablehnen, weil er den Streitwert für zu gering erachtet, so wäre dies schlimmste Rechtsbeugung.
Also bitte, Bitte, BITTE keinen solchen Unsinn schreiben :(

Nun zum eigntlichen Problem, aber nur ganz kurz, weil es einfach müßig ist ein und dieselbe Sache immer und immer wieder zu wiederholen.

Also:
Frage 1: Was ist es eigentlich, wenn ich mir ein (Software-)Spiel kaufe?

Nach der Schuldrechtsreform von 2001 ist der Kauf von Standardsoftware der Kauf eines "sonstigen Gegenstandes" und unterliegt damit den Vorschriften des Kaufvertrages.
Ich erwerbe dabei jedoch NICHT das Eigentum an der Software, sondern nur das Eigentum an den dinglichen Gegenständen des Kaufes (Verpackung, Datenträger, Papier des Handbuches usw.), sowie das Nutzungsrecht an der Software.
Art und Umfang dieses Nutzungsrechtes sind nach dem UrhG (Urheberrechtsgesetz) geregelt und können durch Lizenzverträge erweitert werden.
Akzeptiert der Käufer den Lizenzvertrag, z.B. durch Installation, so ist er für beide Seiten bindend.

Frage 2: Was, wenn der Lizenzvertrag IN der Packung ist?

Habe ich vor dem Kauf keine Möglichkeit den Lizenzvertrag einzusehen, kann er auch nicht Bestandteil des (Kauf-)Vertrages werden.
Über die Frage, ob derartige Lizenzverträge damit komplett ungültig sind, gibt es meines Wissens noch keine höchstrichterliche Entscheidung.
Die TENDENZ geht dahin, dass sie es nicht sind.
In dem Falle stellt der "Inbox" Lizenzvertrag ein weiteres Angebot des Lizenzgebers an den Lizenznehmer dar, das der Kunde annehmen oder ablehnen kann.
Lehnt er es ab, ist er zur Rückabwicklung des Kaufs berechtigt UND VERPFLICHTET. Ein "Ich lehne den Lizenzvertrag ab, nutze das Produkt aber dennoch" gibt es nicht. Nimmt er ihn an, ist er bindend.

Frage 3: Irgendwas passt nicht. Gegen wen habe ich Ansprüche?

Ansprüche erwachsen immer nur zwischen Vertragspartnern. Also muss man erstmal rausfinden, wer eigentlich die Vertragspartner sind.
Gucken wir uns mal die Antwort auf Frage 1 an, so stellt man fest, dass es sich bei dem Kauf von Standardsoftware um einen schlichten Kaufvertrag handelt.
Vertragspartner sind damit (ABSCHLIEßEND!) Käufer (=ich) und Verkäufer (=z.B. der Händler, bei dem ich gekauft habe). Andere Vertragspartner gibt es für MICH (also für den Käufer) NICHT.

Damit kann und muss ich also Ansprüche, welcher Art auch immer an den Verkäufer richten.
Da ich KEINEN ANDEREN Vertragspartner habe (z.B. auch nicht den Hersteller oder Vertreiber), kann ich auch keinerlei Ansprüche an diese stellen.
Natürlich kann z.B. der Händler dann seinerseits Ansprüche an seinen Vorlieferanten stellen und der dann ggf. an den Vertreiber und der dann ggf. an den Hersteller. Aber jeder immer nur an SEINEN Vertragspartner. MEIN (Käufer) Vertragspartner ist nur der Händler (Verkäufer), NICHT der Hersteller, der Vertreiber, der Vorlieferant usw.

Frage 4: Welche Ansprüche habe ich denn nun, wenn etwas nicht stimmt? (§437 BGB)

Weist die Sache Mängel auf, die ihre Funktionstüchtigkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen oder enthält sie nicht die zugesicherten Eigenschaften so kann ich gegen den Verkäufer (=mein Vertragspartner) folgende Ansprüche geltend machen:
- Wandelung = Ich gebe die Sache zurück und bekomme mein Geld wieder.
- Minderung = Ich gebe die Sache nicht zurück, aber bekomme einen Wertersatz für den Mangel. Also z.B. das Spiel 5 Euro billiger.
- Nacherfüllung = Der Vertragspartner (=Händler) versucht den Mangel zu beseitigen.
ABER: Der Nachbesserungsanspruch kann vom Verkäufer zurückgewiesen werden (!!!), wenn eine Beseitigung des Mangels unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde (§439 III BGB).
Da "unser Vertragspartner" ja ausschließlich der Händler ist und dieser bei Standardsoftware ganz sicher keinen Zugriff auf den Quelltext der Software hat, bedeutet das für UNSEREN VERTRAGSPARTNER immer eine Unverhältnismäßigkeit. Damit ist die Nacherfüllung faktisch nicht existent.
Sprich, als Ansprüche bleiben für den Käufer: Wandelung und Minderung.

Frage 5: Kann ich denn nun irgendwas vom Hersteller fordern?

Kurze Antwort: Nein, nichts. Gar nichts.
Längere Anwort: Siehe Frage 3. Ansprüche kann ich immer nur gegen MEINEN Vertragspartner geltend machen. Das ist mein Verkäufer, Händler o.ä.. Mit dem Hersteller habe ich keinerlei Vertragsbeziehungen, also auch keinerlei Anspruchsgrundlage.

Frage 6: Wann hat eine Software Mängel? Was ist ein Mangel an einer Software?
Das wird jetzt zu komplex, als dass ich es in ein paar einfachen Worten ausdrücken könnte.
Als Anhaltspunkt vielleicht nur ein paar Kommentare zu ausgewählten Urteilen:

OLG Köln, Az. : 19 U 278/93. CR 1995, 16 : Kein Programm läuft hundertprozentig korrekt, jedes hat Tücken. So vertreten Gutachter vor
Gericht die Ansicht, daß ein Computerprogramm nie absolut fehlerfrei sein kann. Konsequenz: Mit systembedingten Problemen, die dem Stand der Technik entsprechen, muß der Kunde leben. Zum Beispiel, wenn eine Standardsoftware umständlich zu bedienen ist .

OLG Köln, Az.: 19 U 92/91. CR 93, 208 : Weil es keine perfekte Software gibt, kann es auch eine absolute Kompatibilität nicht geben, erklärte das Landgericht Köln einem Laptopbesitzer, dessen Rechner mehrere Programme nicht annahm.

Amtsgericht Ulm, Az.: 4 C 2823/93. CR 1 995, 407 : Wurde hingegen die IBM-Kompatibilität ausdrücklich zugesagt, und die Software streikt trotzdem, liegt ein wesentlicher Mangel vor. Das Vertragsrecht spricht hier von "zugesicherten Eigenschaften": Sie müssen eingehalten werden. Doch im Einzelfall ist oft strittig, was als zugesicherte Eigenschaft gilt.

OLG Düsseldorf, Az.: 6 U 119/92. NJW 1993, 3142 : Die allgemeine Werbeaussage, der PC sei auf dem neuesten technischen Stand oder die Software sei für PC oder Windows geeignet, ist jedenfalls keine zugesicherte Eigenschaft. Ebensowenig Werbeaussagen auf der Verpackung. Dazu gehören auch die "minimalen Systemanforderungen" (OLG Köln, Az.: 19 U 92/91. CR 93, 208). Auch Packungssussagen wie "Viele Stunden Spielspaß" oder "Mit einer tiefgreifenden Storyline" sind keine zugesicherte Eigenschaft des Produktes. Es empfiehlt sich also, all die Eigenschaften, auf die der Kunde Wert legt, im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten.

OLG Nürnberg, Az.: 3 U 2087/92. CR 1993, 359 : Eine zugesicherte Eigenschaft kann sich aber auch aus dem Zusammenhang ergeben.
So verurteilte das Oberlandesgericht Nürnberg einen Händler zur Rücknahme eines Standardprogramms, dessen Treiber nicht zum Computer des Kunden paßte.
Aber achtet auf die Begründung (!): "Der Verkäufer kannte die vorhandene Hardware detailiert und hätte deshalb das Problem voraussehen müssen". Daraus ergibt sich eine (etwas wirklichkeitsfremde) Konsequenz für den Softwarekäufer: Wer auf Nummer Sicher gehen will, benennt dem Händler präzise die eigene Rechnerkonfiguration und läßt sich die Kompatibilität schriftlich geben.
Hätte der Verkäufer die genaue Konfiguration NICHT gekannt -> Keine zugesicherte Eigenschaft !

So das war es. Ich hoffe ich konnte damit nun endgültig diese leidige Diskussion wer wo welche Ansprüche hat beenden.

Nochmal das Ganze in absoluter Kurzfassung:
-> Wenn jemand denkt, sein Spiel sei mangelhaft, hat er AUSSCHLIEßLICH Ansprüche gegenüber seinem Verkäufer. NICHT gegen den Vertreiber, NICHT gegen den Hersteller.
-> Als "Anspruch" kann er faktisch geltend machen: "Wandelung" (Geld zurück) oder "Minderung" (z.B. 5 Euro billiger). Einen ANSPRUCH auf "Nachbesserung" (Nacherfüllung) hat er faktisch nicht.
-> Der Hersteller (z.B. EGOSOFT) hat KEINE Verpflichtung gegenüber dem Kunden einen Patch oder sonst etwas zur Verfügung zu stellen.
-> (Spiele-)Software fällt NICHT unter das Produkthaftungsgesetz. Eine ALLGMEINE Produkthaftung gibt es in Deutschland nicht.
-> Ein "Recht auf Patch" gibt es nicht.
-> (Achtung, dass ist jetzt nur MEINE MEINUNG !!!!) -> X² hat weder allgemeingültige (also eindeutig und bei jedem Spieler reporduzierbare) Mängel, die die FUNKTIONSTÜCHTIGKEIT (nicht den "Spielspaß", der ist juristisch völlig uninteressant) wesentlich beeinträchtigen, noch fehlem ihm zugesicherte Eigenschaften. (Nochmal: Dieser Punkt ist nur meine Meinung. Der Rest nicht :) )

Auch hier: bitte, Bitte, BITTE schreibt nicht immer so nen Unsinn :(

Vieles davon entspricht dem "natürlichen Rechtsempfinden". Das mag ja auch schön und gut sein, aber es hat leider viel zu häufig nichts mit der Realität (mit "dem Recht") zu tun.

Ich habe mir jetzt wirklich Mühe gegeben das alles hoffentlich verständlich zusammen zu tragen. Bitte akzeptiert halt einfach mal die Realität, ob sie einem persönlich nun gefällt oder nicht. Es gibt auch viele Dinge, die ich persönlich für "nicht richtig" empfinde, die aber Recht sind.

Ich werde zu diesem Thema jetzt nichts mehr sagen. Das war jetzt viel genug Arbeit. Liebe Grüße
JS
Tool zur automatischen Hintergrundsicherung und Prüfung aller Savegames zur Vermeidung von Spielstandverlusten. Nähere Informationen in diesem Artikel.
ticaki
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Londo Molari wrote:
Klaus62 wrote:
jeder hat für ein bestimmtes Quantum an fehlerfreiem und vollständigem Produkt gezahlt und einen gültigen vertrag mit egosoft geschlossen - und die meisten werden wohl auch darauf aussein das Egosoft diesen vertrag einhält.
Falsch, laut Gesetz hast Du einen Vertrag mit Deinem Händler und nicht mit Egosoft. Du kannst das Produkt gern an Deinen Händler zurückgeben.
du solltest mal beim Installieren ein wenig aufpassen - da akzeptierst du nen Lizenzvertrag...
Vertragspartner ist der Händler und sonst keiner. Egosoft muß nicht nachbessern, weil es die Endkunden verlangen... Ausgenommen den Online-Shop da weiß ich nicht wem der gehört...

Mit Gesetzen werdet ihr hier keinen Blumentopf gewinnen!

und Infomationspolitik nennt sich so, weil's jede Firma für sich entscheiden kann, wie sie vorgeht.

@bang-pilot
So was sagt man nicht!


Gruß ticaki

[EDIT] Hat sich erledigt :D

Guckt ihr hier Drow's Übersetzung
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