hardbitter wrote:wenn ich das nötige "kleingeld" hätte....würde ich koch media...so heist ja wohl der oberverantwortliche...gerne rechtlich einen vor dem bug geben...denn scheinbar hat es die software branche wirklich nötig...ein paar regeln zu lernen...die in anderen bereichen schon lange gelten...ich rede da nicht von ein paar kleine bugs....die ja nunmal vorkommen können und dann...so zumindest bis jetzt noch die regel...mit patche ausgebügelt werden...sondern von der art und weise...völlig bewußt...(siehe Handbuch)....kunden täuschung zu betreiben...dann geht halt ein software entwickler den bach runter...aber das würde andere entwickler warnen...einen scheinbar offentsichlichen betrug am kunden zu begehen....wenn sie überleben wollen...
ich finde es z.b. auch ziemlich dreist...weiterhin peer verlosung...ein produkt zu bewerben...von dem ja nun völlig klar ist...das es ein weitgehend fehler behaftetes produkt ist...die armen gewinner bekommen etwas...was dann kein gewinn für sie ist...sondern nur ein ärgernis...
Das brauchst du kaum zu versuchen, denn im Handbuch wird darauf verwiesen, das das Handbuch Fehler enthalten kann, dadurch ist das Handbuch nur wenn überhaupt sehr gering für sowas zu werten.
Weiterhin auch wenn fehlende Features wie HQ und Co ärgerlich sind, ist da die Frage ob es sich dabei um einen wirklichen Sachmangel handelt, was du im falle des falles nachweisen müsstest, denn Software ist sofern diese nicht auf BAsis eines speziellen Vertrages erst programmiert wurde ein Sachenkauf, damit gilt §434 BGB und daraus ist könntest du nur dann einen Sachmangel erkennen lassen, wenn Egosoft in der Werbung und oder an andere Stelle offiziell verlauten hötte lassen, das diese Sachen enthalten wären, wobei allerdings dann noch immer der Punkt da wäre, das du Egosoft die Chance zur Nachbesserung (patches) einräumen müsstest und weiterhin wäre es nur dann ein wirklicher und sehr gut zu belegender Sachmangel, wenn du X3 aufgrund dieser fehlenden FEatures nicht der eigentlich zugedachten Verwendung zuführen könntest, und das kann mann ja dennoch.
Alleridngs ist es dennoch möglich gegen fehlende Features vorzugehen und zwar, wenn diese durch den Hersteller entsprechend vorher bestätigt oder aber zumindest nach kenntnissnahme des Herstellers von solchen vermeintlich vohandenen FEatures nicht dementiert wurden. Weiterhin hat man in allen Fällen egal ob nun Sachmangel durch fehlende Features oder aber durch Bugs mehrere Möglichkeiten, diese gehen vom simplen Rückgabe des Produktes, bis hin zur schrifftlichen Aufforderung die Probleme innheralb einer realistisch gesetzten Zeit zu beheben, sollte dies dann wiederum nicht erfolgen, kann erneut vom Kaufvertrag zurückgetreten werden oder aber Schadensersatz gefordert werden, wobei jedoch bei Spielesoftware wohl eher keinerlei rechnerischer Schaden entstanden ist, allerdings können, z.b Hotlinegebühren, Farhtkosten zum Händler und dergleichen durchaus dann geltend gemacht werden, wenn dies für den Käufer die einzigsten Möglichkeiten sind um mit dem HErsteller/Verkäufer die Rückgabe des Produktes zu organisieren.
Und um speziell auf X3 einzugehen: Sicherlich hat X3 einige Fehler und je nachdem wie man es sieht und wertet auch einige fehlende FEatures, wobei allerdings die Feautres die scheinbar an einigen Stellen als versprochen gennant wurden in keinster Weise den Kauf beeinflusst hätten, oder aber das Produkt gravierend verbessert hätten, daher ist da erstmal das Problem des nachweises das diese Features vorhanden sein sollten zu erbringen, weiterhin ist dahingehend im anschluss der nachweis zu erbringen das diese FEatures als Sachmangel gelten. Zumal diese ja scheinbar mit den nächsten Patches noch folgen werden.
Was die Bugs betrifft, nun derer hat X3 ja einige, und auch einige unschöne, allerdings ist der Storybug als Beispiel zwar ärgerlich allerdings ist der Kunde dadurch nciht gehindert X3 zu spielen da X3 primär als Endlosspiel konzipiert wurde, Perofrmance Probleme treten nicht bei allen Kunden auf, daher auch dort problematisch einen Sachmangel nachzuweisen, der auf die Software zurückzuführen ist und nicht auf eventuelle HArdware oder Software Probleme. Abstürze, mangelhafte übersetzungen, Fehler bei der Grafikdarstellung und dergleichen sind zwar annähernd Sachmängel im begrentzten Fall, aber da Egosoft angibt mit PAtches besagte Fehler zu beheben, ist auch dort eine Klage sinnlos, da dort eben der Punkt der nachbesserung greift.
Sprachchaos durch 2 verschiedene Computerstimmen, nicht aussreichende Missionen per BBS, zu geringe bzw zu starke Feindaktivität sind keine Sachmängel sonder eher Mängel des persönlichen Empfindesn, und diese stören eben nicht jeden, daher kannst du da acuh ncihts machen, ausser halt X3 zurückgeben, soltlen dich diese Sachen so extrem stören.
Ich würde empfehelen maximal noch 2 PAtches abzuwarten und dann zu schauen ob Egosoft die Kurve bekommen hat, denn wenn nicht ist acuh dann noch rechtlich ein Umtausch möglich.
Wie gesagt ich beim besten Willen kein Egosoft Mitläufer, denn auch mcih stören einige Sachen, und diese habe ich auch schon mehr als einmal kundgetan, allerdings bringt es wenig Egosoft mit Klage zu drohen, da Egosoft trotz mangelnder Informationspolitik auf jeden Fall an einem Patch arbeitet, also von daher sich noch um das Produkt kümmert.
Also von daher wartet mal alle ab (schliesse mich da mit ein) und schaut wie der nächste Patch wird.
Starforce ist eine andere Sache und diese ist defintiv auch nciht Egosoft direkt anzukreiden, wenn überhaupt und auch nur dann wenn Egosoft Mitspracherecht beim Kopierschutz hatte dann nur teilweise.