Gez

Alles was nichts mit Egosoft oder den X Spielen zu tun hat gehört hier rein.

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dir
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Gez

Post by dir »

Etwas Zynischer Text, na ja wie man's nimmt.

30. März, müde und abgespannt von der Arbeit fuhr ich in die Wohnung meiner Freundin. Dort war es aufgeräumt, im Kühlschrank war etwas zu essen. Nachdem ich mir den Magen vollgeschlagen hatte, machte ich es mir auf dem Sofa bequem.

In diesem Moment klingelt es an der Wohnungstür. Ich gehe zur Tür und blicke durch den Spion. Dort stand ein etwa 40 Jahre alter, gut gekleideter Mann.

Kaum hatte ich die Tür geöffnet, fing der gute Mann auch schon an:

GEZ-Scherge: "Guten Tag, mein Name ist Lars Lästig, ich bin ihr Rundfunkgebührenbeaufftragter. .....blabla......blabla"

GEZ? Wirklich ein GEZ-Scherge? Oh je...

GEZ-Scherge: "..........blabla........sind sie FRAU ANJA K.?"

Hat der mich wirklich gerade gefragt ob ich Frau Anja K. (meine
Freundin) bin? (Ich sehe nun wirklich nicht wie eine Frau aus, zudem trug ich einen deutlich sichtbaren 3-Tagesbart)

Das verschlug selbst mir die Sprache. Stille machte sich im Hausflur breit. Plötzlich traf mich der Hammer der Erkenntnis: Es gibt ein Leben nach dem Gehirntod, der Beweis steht vor dir. Pack den Typen ein und der nächste Nobelpreis ist dir sicher. Ich entschied mich dagegen, denn der gute Mann war sicher nicht stubenrein und ich antwortete ihm stattdessen, daß ich Gina W. sei, die uneheliche Tochter von Frau K.

GEZ-Scherge: "Nagut lassen wir das. Sie wissen sicher .......blabla........ verpflichtet.......... blabla........ anzumelden......"

Ich unterbrach den Redefluss des GEZ-Schergen nur ungern, aber ich teilte ihm mit, daß ich mal auf die Toilette müßte, versprach ihm aber, daß ich gleich wieder da bin und schloß die Tür hinter mir. Nach 5 Minuten gab es die ersten zarten Klingelversuche.

Nach weiteren 3 Minuten klingelte er Sturm und ich öffnete wieder die Tür.

GEZ-Scherge: "Was haben sie denn solange gemacht?"

Wahrheitsgemäß antwortete ich ihm, daß ich ein lauwarmes Bier
getrunken habe. Außerdem mußten mal wieder meine Fussnägel geschnitten werden.

GEZ-Scherge: "So eine Frechheit, sowas habe ich ja noch nie erlebt!"

Ich mußte dem guten Mann leider Recht geben und versprach, meine Freundin noch heute Abend darauf anzusprechen, warum sie das Bier nicht in den Kühlschrank gestellt hatte. Wirklich eine Frechheit. Nun lief dieser geistige Tiefflieger rot an und rastete aus.

GEZ-Scherge: "Wenn sie noch weiter so ein Kasperltheater veranstalten, kann ich auch andere Seiten aufziehen. Ein Anruf von mir und die Polizei durchsucht ihre Wohnung......blabla....... das wird sehr teuer für sie......blabla".

Logisch, mit Bundesgrenzschutz und Sondereinsatzkommando.

Sichtbar eingeschüchtert versprach ich nun, effektiv mitzuarbeiten und mein Kasperltheater bleiben zu lassen.

GEZ-Scherge: "Besitzen sie einen Fernseher oder ein Radio?"

Freundlich gab ich dem Mann Auskunft. "Ja klar, ich besitze 2
Fernseher, 3 Radios, noch ein Radio in meinem Büro und zwei in meinen Autos."

GEZ-Scherge: "Haben sie diese angemeldet?"

"Nein, bisher leider nicht."

GEZ-Scherge: "Wie lange besitzen sie diese Geräte schon?"

"Ca. 10-12 Jahre."

Uiiiii, jetzt war er am Sabbern, als er seine Provision in Gedanken
überschlug. Nunja, um es kurz zu machen, er hielt mir nach 1-2 Minuten zwei Zettel zur Unterschrift unter die Nase. Eine Anmeldung der GEZ und einen Schrieb, daß ich schon seit 5 Jahren die Geräte besitze. Beides auf den Namen und die Adresse meiner Freundin ausgestellt.

Freundlich wie ich nun einmal bin teilte ich ihm mit, daß ich weder
Frau Anja K. bin, noch hier wohne.

GEZ-Scherge: "Wo wohnen sie denn?"

Ich: "Wissen sie das nicht?"

GEZ-Scherge: "Nee"

Ich: "Super, schönen guten Abend"

Ich schloß die Tür, schaltete die Klingel ab und den Fernseher ein,
das Bier war auch schon etwas kühler.

Wenn ich Glück habe, kommen vielleicht auch bald mal wieder die Zeugen Jehovas vorbei

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Stimmt das eigentlich mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag von 1949,
darauf soll ja das Recht Gebühren einzutreiben zurück gehen.Soweit mir bekannt ist ist ein Vertrag nur dann gültig wenn beide Seiten Unterschrieben haben.Merkwürdig an so einen Vertrag kann ich mich nicht Erinnern,na ja vielleicht wars ja nur ein kreuz für den Analphabeten das gleiche wie beim wählen mit dem einzigen Unterschied das das in einer Wahlurne ganz legal (Normalerweise trägt man damit verbrannte Leichen zu grabe)stattfandt.

Gruß
dir
Just_Somebody
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Re: Gez

Post by Just_Somebody »

dir wrote:Stimmt das eigentlich mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag von 1949,
darauf soll ja das Recht Gebühren einzutreiben zurück gehen.Soweit mir bekannt ist ist ein Vertrag nur dann gültig wenn beide Seiten Unterschrieben haben.
Ja, das stimmt und der Vertrag ist auch gültig. Vertragspartner des Rundfunkgebührenvertrages sind der Bund auf der einen und die Länder auf der anderen Seite.

Gruß
JS

PS: Ein Vertrag muss übrigens nicht zwingend unterschrieben werden, er bedarf noch nicht einmal der Schriftform. Es genügt eine gemeinsame Willenserklärung. Eine Unterschrift ist dazu nicht notwendig. So kann auch ein simpler Handschlag oder ein beiderseitiges "Jawohl, so machen wir das" einen rechtsgültigen Vertrag besiegeln.
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Sparta[SKHG]
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Post by Sparta[SKHG] »

@Just_Somebody......immer diese BWLer!!! :D

.....so, jetzt muß ich ,glaub ich, vorsichtig sein.....wie und was ich sage!! - Ich kann euch nur raten, sofern ihr ein entsprechendes bzw. mehrere (mit Nachdruck und Rechtshinweis usw.) Schreiben von der GEZ bezüglich Eurer Anmeldung / Gebühren erhaltet.....niemals darauf zu antworten, auch wenn noch soviele Rechtsbelehrungen (Folgen usw.) aufgeführt u. vermerkt sind!

Hintergrund: Sofern die GEZ ,falls es wirklich zu einen Rechtsstreit kommen sollte, nicht eindeutig die Zustellung Ihrer Schreiben an euch nachweisen kann, d.h. also mindestens per Einschreiben mit Rückschein (pro Zustellung ca. 7,20 EUR)......kann im Grunde gar nichts passieren, da man sich immer auf die Aussage berufen kann: "Hab ich nicht erhalten!" (Den Erhalt muß immer der Zusteller nachweisen!) :D :D

...denn auch hier gilt der Grundsatz: "in dubio pro reo"
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TG
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Post by TG »

Just_Somebody wrote:PS: Ein Vertrag muss übrigens nicht zwingend unterschrieben werden, er bedarf noch nicht einmal der Schriftform. Es genügt eine gemeinsame Willenserklärung. Eine Unterschrift ist dazu nicht notwendig. So kann auch ein simpler Handschlag oder ein beiderseitiges "Jawohl, so machen wir das" einen rechtsgültigen Vertrag besiegeln.
Da kann ich dir so nicht zustimmen.
[KLUGSC...ßMODUS]
Was du beschreibst, mit dem Handschlag und der gemeinsamen Willenserklärung, wird als "Rechtsgeschäft" bezeichnet, und es stimmt auch das, der Handschlag usw. ein Geshäft rechtsgültig besiegeln können.

Ein Vertrag ist allerdings eine besondere Form des Rechtsgeschäft's. Er muss sowohl schriftlich verfaßt, als auch unterschrieben sein und noch ein paar andere Normen erfüllen, um rechtsgültig zu werden.
[KLUGSC...MODUS]
With great power comes heatvision!
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Just_Somebody
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Post by Just_Somebody »

@Sparta : Um Himmels willen. Ich bin doch kein BWLer :D
Zu den Erinnerungsschreiben: Mit dem Nachweis der Zustellung hast Du prinzipiell Recht, wenn es da im Bezug auf GEZ nicht einen Pferdefuß dabei gäbe.
Die GEZ-Anmeldung, Zahlung usw. ist eine Bringschuld. Sprich: Du bist von Dir aus schon verpflichtet Geräte anzumelden, zu zahlen usw. Eine "Erinnerung" oder "Mahnung" der GEZ dazu ist nicht notwendig. Entsprechend hat die GEZ auch nicht nachweisen, dass Du angeschrieben wurdest. Völlig gleichgültig, ob Du den Brief erhältst oder nicht, es ändert nichts an Deiner Urverpflichtung VON DIR AUS zu handeln.

@TG: Ich fürchte Du irrst.
Definition "Vertrag": Eine rechtlich gültige Vereinbarung zweier oder mehrerer Parteien, in der die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte festgelegt sind.

Ein Vertrag ist nur eine übereinstimmende Willenserklärung. Weder Schriftform, noch Unterschrift oder Ähnliches sind grundsätzlich erforderlich.

Es gibt einige, wenige Ausnahmen, bei denen Formvorschriften für die Rechtsgültigkeit notwendig sind. Hier wären z.B. Grundstücksgeschäfte zu nennen.
Aber 99% der Verträge sind völlig formfrei. Es ist z.B. völlig in Ordnung (und rechtsgültig, bzw. -verbindlich), wenn ich Dir mein Auto einfach per Handschlag verkaufe. Wenn wir uns beide einig sind, ist das ein rechtsgültiger Vertrag.
Oder lasse es mich anders ausdrücken: Ich denke, wir sind uns beide einig, dass Du, wenn Du im Kaufhaus etwas - z.B. einen Kaugummi - kaufst, einen Kaufvertrag abschließt.
Wäre Deine Aussage richtig, müsstest Du jedesmal, wenn Du durch die Kasse gehst erst mit dem Ladeninhaber einen Vertrag unterschreiben, damit das Geschäft gilt.
Und? Wie oft hast Du das schon an der Kasse gemacht? (Oder möchtest Du jetzt behaupten, ein Kaufvertrag wäre kein Vertrag?) ;)

Gruß
JS
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Homer G. Adams
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Post by Homer G. Adams »

Ich habe der GEZ und all ihren Bediensteten Hausverbot auf meinen Grundstücken erteilt. Sowohl auf meinem Wohnsitz, als auch dem Mietshaus und dieses auch alle Mieter beim Einzug unterrichtet.
Desweiteren haben meine Mieter Hausrecht und dieses eventuell auch mit der Faust durchzusetzen, falls nötig.
Die Satellitenanlage habe ich schließlich nur für den Fall daß ich mal Lust auf Fernsehen bekommen würde errichtet.
Ebenso zwinge ich meine Mieter nicht, sich einen Fernseher zu kaufen und anzuschließen.
Eventuelles Flackern in den Fenstern kann schließlich auch vom PC her kommen.
Finanz- und Wirtschaftsminister des Solaren Imperiums
Chef der Kosmischen Hanse

ZA zu verkaufen! Höchstgebote bitte an ES, Materiequelle 7a, NGC 7418
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saibot2
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Post by saibot2 »

Just_Somebody wrote:Oder lasse es mich anders ausdrücken: Ich denke, wir sind uns beide einig, dass Du, wenn Du im Kaufhaus etwas - z.B. einen Kaugummi - kaufst, einen Kaufvertrag abschließt.
Wäre Deine Aussage richtig, müsstest Du jedesmal, wenn Du durch die Kasse gehst erst mit dem Ladeninhaber einen Vertrag unterschreiben, damit das Geschäft gilt.
Und? Wie oft hast Du das schon an der Kasse gemacht? (Oder möchtest Du jetzt behaupten, ein Kaufvertrag wäre kein Vertrag?) ;)
Stimmt, in dem Vertrag ist ja auch die Garantie geregelt. Wenn das Produkt die Erwartungen nicht erfüllt, kriegste dein Geld zurück bzw. einen Ersatz oder eine kostenlose Reperatur.

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