Hallo Egosoft - lebt Ihr noch??

Hier ist der Ort für Fragen bei technischen Problemen mit X³: Reunion, X²: Die Bedrohung, X-Tension oder X-Beyond The Frontier.

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Johann Claman
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Post by Johann Claman »

Meine Güte, die EGOKoch Leute hier hören sich an, als wären sie sich Ihrer Schuld bewusst und heilfroh, dass sie rechtlich ziemlich gut gegenüber dem Verbraucher dastehen.
Oh... mein... Gott...
Da sind wieder ein paar Stammtisch-Juristen unterwegs.
Gut, dass ein spitzen Forums-Jurist hier ist.

Die die hier rummeckern haben eh recht, wenn denen das Recht auch nicht zur Seite steht.
Zum Beweis: Die Liste was in 1.4 alles geändert wird, zeigt ja ganz offensichtlich, dass EGOKoch sich zum handeln gezwungen sah.
Und es wurden nicht nur die, laut Metuelisator nicht vorhandenen, BUGs gefixt sondern sogar was weiterentwickelt, wie das einige auch erwartet hatten.

Watch this: http://www.egosoft.com/x2/forum/viewtopic.php?t=47679
All good so far, but if Egosoft were just fixing bugs, 1.4 would be a patch. It's not - it's an update
Of course EGO don't just fix bugs - they trying very hard to finish the product!

JC

P.S.

Warum steht das eigentlich nicht im auch im deutschen Forum? Und hätte das schon vor drei Wochen da gestanden hättet ihr uns einiges erspart!
Homer G. Adams
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Post by Homer G. Adams »

BierCraft wrote:machen wir ne sammel klage...wenn wir so 10 leute haben (es sind weit mehr unzufrieden...) sinds im endeffekt ja schon 400 euro und dann würds sich ja auch lohnen...hat wer nen guten anwalt? (oder kennt einer einen bzw. ist einer hier anwalt?)...ich bin mal gespannt was für neue fehler bei 1.4 auftreten...
Sammelklagen gibt's in D leider nicht.
Allerdings werde ich mein Geld zurückverlangen.
Und da ist nunmal leider der Händler der erste in der Kette.
Finanz- und Wirtschaftsminister des Solaren Imperiums
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Homer G. Adams
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Post by Homer G. Adams »

bogatzky wrote:
Irgendwie erinnert mich das ganze hier an das Anno1503 Forum!!!!
Wieso, waren da auch so viele selbsternannte juristische Experten unterwegs?

@-=Alco=-Morbius:
Trotz meiner Hochachtung gegenüber Deinen humoristischen Qualitäten.
Die Erwähnung des Namen Gravenreuth gibt jeden Versuch, sich dadurch eine gewisse juristische Kompetenz zu attestieren, leider der Lächerlichkeit preis und lässt den Leser peinlich betroffen erschauern.
Oje, den Versuch habe ich gar nicht gestartet.
Wie kommst du auf den Trichter ich hätte mit jur. Kompetenz glänzen wollen?
Lesen können allein reicht nicht.
Verstehen, was sich hinter den aneinander gereihten Buchstaben, auch Wörter/Worte genannt, und dann zu einem Satz zusammengefügt verbirgt, ist das Ziel.
Tatsache ist, daß schon mehrere heise-user etwas weniger Haushaltsgeld zur Verfügung hatten, weil sie glaubten jemanden im Forum anonym beleidigen zu können.
Und leider durch günni....
Und ich dieses nur als Beispiel heranzog und nicht um meine nicht vorhandene jur. Kompetenz zu zeigen.

Wie war das nun mit dem peinlich erschaudern?
Hmmm.
Ich glaube, wenn du jetzt das Licht ausmachst, bleibt's trotzdem hell mit dem roten Kopf.

Aber daß du meinen Humor verstehst....alle Achtung....
oder war das Ironie?

:wink:
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-sly-
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Post by -sly- »

Johann Claman wrote: Watch this: http://www.egosoft.com/x2/forum/viewtopic.php?t=47679


Warum steht das eigentlich nicht im auch im deutschen Forum? Und hätte das schon vor drei Wochen da gestanden hättet ihr uns einiges erspart!
ACK und was da drinsteht klingt auch noch sehr interessant. Da wird ja doch noch einiges geboten. Ich hoffe auch das die Geschichte mit der Dekalibrierung der Joysticks gefixt wird. Leider steht darüber nichts drin :(

Gruß

-sly-
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bogatzky
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Post by bogatzky »

@Johann Claman:

Lesen: geschriebene oder gedruckte Zeichen und Zeichengruppen einzeln und in ihrem Zusammenhang erfassen und in Sprache umsetzen.
Meine Güte, die EGOKoch Leute hier hören sich an, als wären sie sich Ihrer Schuld bewusst und heilfroh, dass sie rechtlich ziemlich gut gegenüber dem Verbraucher dastehen.
Siehe Punkt Lesen: es haben sich hier keine (offiziellen) egosoft-Mitarbeiter an der ganzen Diskussion beteiligt. Der "etwas" bemühte wirkende EGOKoch-Wortwitz verpufft leider angesichts der darin liegenden Offenbarung, inhaltlich nichts mehr entgegensetzen zu können.
Warum steht das eigentlich nicht im auch im deutschen Forum? Und hätte das schon vor drei Wochen da gestanden hättet ihr uns einiges erspart!
Siehe Punkt lesen: Es steht im deutschsprachigen Forum!
Hier: http://www.egosoft.com/x2/forum/viewtopic.php?t=47701
Und da es ja jetzt dort steht, bleibt uns jetzt was erspart?

@-=Alco=-Morbius:
Wie Du siehst, kenne ich die Definition von Lesen.
Ironie-Kurse gibt es erst für Fortgeschrittene. Bisher bewerte ich die humoristischen Qualitäten von usern eher nach deren Fähigkeit, sich selbst nicht zu ernst zu nehmen. ( Achtung Ironie! )
Übrigens braucht man nicht für jeden Absatz ein neues posting vornehmen. Du darfst gerne zwei Menschen in einem ansprechen.
Homer G. Adams
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Post by Homer G. Adams »

Drow wrote:@-=Alco=-Morbius
Vielleicht solltest du auch mal zur Abwechsung deine Einstellung manchen Dingen gegenüber überdenken ( rein moralisch gesehen - das hat nichts mit EGO/Koch oder X2 zu tun).
Meine Einstellung überdenken?
Ich habe hier zunächst alles im Forum für mich relevante herausgefiltert:
meine Zeit geht drauf!
Ich habe Problemlösungen gesucht, an mehreren Rechnern:
meine Zeit geht drauf!
Ich habe Diagnosetools laufen lassen ohne Ende.
Alles läuft hier prima, bis auf X.
Letztendlich sage ich nur überspitzt:
Koch/Egosoft möchte mich gängeln, obwohl ich ihnen Geld für ein unausgewogenes, unfertiges Produkt gegeben habe.
Kann alles passieren, niemand ist perfekt.
Nur, wer mich mit diesem Antispielschutz gängelt, muss sich nicht wundern, daß mein Geld beim nächsten Ego/Koch Titel in der Patte bleibt.

Drow wrote: Ich ärgere mich auch über sämtliche Kopierschutzmechanismen und auch über Gesetze. Trotzdem habe ich bewusst geschrieben dass du nicht ausreichend informiert bist. Ausserdem muss man öfter als uns lieb ist Kompromisse akzeptieren.
Muss ich nicht.
Ich gehe mit meinem Autohändler auch keinerlei Kompromiss ein, wenn mein Auto jeden zehnten Tag nicht starten will.
Du?
Drow wrote: Ich verstehe Leute nicht, die wütend fluchend hier herkommen und Gott und die Welt verfluchen, weil der neueste Patch noch nicht da ist.
Hab' ich nie getan.
Schon alleine weil ich weiß - und hier kommt mein Kompromiss - daß neue Software eh mindestens eines Patches/Bugfix bedarf, habe ich x2 erst vor ein paar Wochen gekauft.
Merkwürdig hätte mir aufstoßen sollen, daß es für 19 Euronen da lag.
Nun weiß ich warum.




Schlussendlich ist die Diskussion nur ausgeufert weil jemand unqualifiziert der Meinung war Ego/Koch müsste nicht _umsonst_ für Nachbesserung sorgen.
Sollte ich übertrieben haben, bitte ich um Entschuldigung.
Für die Zukunft:
Sollten bekannte X2-Probleme nur mit einem kostenpflichtigen Addon gelöst werden können, kann sich EgoKoch warm anziehen.
Denn Produktbachbesserung ist und bleibt umsonst!
Gratis!
Für lau!

Gruß
Morb
Finanz- und Wirtschaftsminister des Solaren Imperiums
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bang-pilot
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xr

Post by bang-pilot »

@ Drow ,@Alco und @ticaki
Das mit dem beschisenen Namen hab ich geändert ,allerdings nicht weil ich mich durch deine Klagedrohungen einschüchtern lass (außerdem bin ich noch gar nicht 14),sondern weil es etwas hart war ,allerdings war ich etwas aufgebracht da es mich einfach aufregt das manche Leute sich immer wieder wegen irgendwelcher Kleinigkeiten aufregen (z.B. fehlende Doku o. ä. ,was interressiert mich das :? )
@Alco
außerdem habe ich bereits in meinem letzten Post angeboten sich etwas zivielisierter zu unterhalten
Und wen dir was nicht passt (an X2) warum veranstaltest du dann hier so nen Radau ,gibs doch einfach zurück bevor du dir hier die Finger wund schreibst

Mit allerfreundlichsten Grüßen
bang-pilot

P.S. für den Anti-Spile-Schutz is doch eh KochMedia verantwortlich oder ,warum atackierst du dann Egosoft
Deleted User

Post by Deleted User »

Just_Somebody wrote:Oh... mein... Gott... :(
Da sind wieder ein paar Stammtisch-Juristen unterwegs.

Nix für Ungut, aber leider ist es häufig so, dass Dinge, die man selbst als "Recht" empfindet, oder auch regelmäßig erfährt, nicht "Recht" sind.

Ich möchte das gar nicht groß ausführen, die Sache ist eigentlich ganz einfach.

Aber einem möchte ich doch zunächst heftig widersprechen, weil es schlicht Unsinn ist und - würde es so stimmen - an den Grundfesten unseres Rechtssystems rütteln würde.
Londo Molari wrote:für ein gericht ist das eher eine frage der kosten - und ein verfahren zu eröffnen wegen 40 euro wird sich kein gericht antun - da die verfahrenskosten schon höher sind als der streitwert.
Nein, nein und nein.
Es gibt durchaus Fälle, warum ein Gericht eine Klage ablehnen kann. Das sind:
- Das Gericht ist örtlich nicht zuständig
Beispiel: Ich wohne z.B. in München und bin mit meinem Nachbarn in Streit. Reiche ich nun entsprechende Klage beim Amtsgericht Berlin ein, würde diese wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit zurückgewiesen werden.
- Das Gericht ist sachlich nicht zuständig
Beispiel: Ich wurde z.B. von meinem Arbeitgeber gekündigt und möchte dagegen klagen. Ich reiche die entsprechende Klage beim Strafgericht ein. Das Gericht würde die Klage wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit ablehnen.
- Die Klage ist unzulässig
Beispiel: Ich kaufe eine Kaffeemaschine und diese geht nach zwei Wochen kaputt. Weil ich aber ein kleiner Depp bin, warte ich 10 Jahre, bis ich meine Ansprüche aus Gewährleistung per Klage durchsetzen will. Auch wenn ich das "richtige Gericht" am richtigen Ort wähle, würde die Klage wegen Unzulässigkeit (Fristüberschreitung) abgewiesen werden. JS
Sorry aber wie dus oben schon selbst geschrieben hast
Nix für Ungut, aber leider ist es häufig so, dass Dinge, die man selbst als "Recht" empfindet, oder auch regelmäßig erfährt, nicht "Recht" sind.
das ist hierbei leider eine Frage des ermessens der Richter - dieser hat das Uneingeschränkte Recht eine Klage auch wegen "Nichtigkeit" abzulehnen so ZPO.

zum Lizenz Vertrag und zum Käufer Verkäuferstatus - auch hier Irrst du - und Zwar Gewaltig - Es ist hier nicht wichtig wo ich ein bestimmtes Produckt gekauft habe, sondern wen ich im anschluß belangen will.

wenn Ich mir ein Auto, eine Waschmaschiene oder einen Mixer kaufe so habe ich als Kunde 2 Möglichkeiten - 1) ich wende mich an den Händler und verlange von Ihm das er dafür "sorgt" das die Mängel beseitigt werden oder aber 2) Ich wende mich diereckt an den Hersteller des Produktes damit er die Mängel beseitigt.
Letzterer ist dazu verPflichtet den Mangel zu beseitigen, wärend der Händler die 2 von dir erwähnten möglichkeiten nutzen kann, Umtausch (recht sinloß bei software da hier der Mangel meist nicht auf ein Einzelstück beschränkt ist) oder Wertminderung (was manche Händler aus Kulanz machen, andere aber ablehnen da sie das Produckt nicht beeinflussen können) - siehe Umtauschklausel bei Softwareprodukten.
die Möglichkeit zur Nachbesserung hat der Händler garnicht, da er nicht der Produzent der Ware ist und auch keinen Einflus auf den Quellcode nehmen darf.
die Nachbesserung ist daher alleine ein Problem des Herstellers - sicherlich kann ich zum Händler gehen und ihm als Verkäufer beauftragen dafür zu sorgen das dieses Produck nachgebessert wird - aber diese erfolgt auch dann durch Egosoft und nicht durch den Händler.

deine Ausführungen zur Werbung ist auch hier völlig Irrelevant - alleine schon weil sich jedes Gerich dazu anders äußert und sich selbst der oberste BGH nicht wirklich einig darüber ist ab wann dies nun ne ausreichende Begründung ist oder nicht.
Die behauptung das eine auf der Verpakung aufgedruckte Eigenschaft oder ein Inhalt nicht vorhanden sein muß wird hier schon gleich garnicht beachtet werden, und zwar von Keinem Gericht da dieses zum einen eine Bewerbung des Produkte entspricht (und somit unlautere Werbung sein kann) und zum anderen eine Aussage über den Technischen Stand des Produktes "veröffentlicht".
Dies ist nicht für den Händler bindend Sehrwohl aber für den Hersteller.
Einzig und Allein der Aufdruck das der Pakungsinhalt von der auf der Pakung aufgedruckten Beschreibung abweichwen kann würde diesen Anspruch negieren, da man sich dann beim Hersteller selbst erkundigen müsste was den genau diese Abweichungen sind.
und auch hier gibt es das Problem das a) dieser Warnaufdruck auf der Verpakung fehlt und b) sich die frage stell ob diese Abweichungen sich durch einen Mangel ergeben oder nicht.

und zu guter letzt die frage nach einem erheblichen Mangel ist gerade im bereich einer software schwer zu deffinieren - da auch das fehlen oder die unvollständigkeit ein erheblicher Mangel sein kann - hier ist schlicht ausschlag gebend wo und Wodurch der Mangel entsteht, und ob das Produckt damit einen erheblichen Mangel aufweist z.b. in der Form das es nur eingeschränkt oder in Teilen eingeschränkt nutzbar ist.

Und auch dazu gäbe es Urteile - die eben das genaue Urteil von den Deinigen wiederspiegeln.

Hier gehts aber ja nicht darum Egosoft zu Verklagen oder ihnen irgendwie zu schaden - sondern um eine Kundenreklamation und die Aufforderung mal den stand der dinge zu aktualisieren - IMMERHIN SOLLTE ES DOCH MÖGLICH SEIN DAS AUCH IM DEUTSCHEN FORUM EINE AUSSAGE GETROFFEN WIRD OHNE DAS EINER VON UNS ALLE FOREN DURFORSTEN UND ÜBERSETZEN MUß.

Egosoft ist dazu verpflichtet.
Deleted User

Post by Deleted User »

ticaki wrote: Vertragspartner ist der Händler und sonst keiner. Egosoft muß nicht nachbessern, weil es die Endkunden verlangen... Ausgenommen den Online-Shop da weiß ich nicht wem der gehört...

Mit Gesetzen werdet ihr hier keinen Blumentopf gewinnen!

und Infomationspolitik nennt sich so, weil's jede Firma für sich entscheiden kann, wie sie vorgeht.

Gruß ticaki

Guckt ihr hier Drow's Übersetzung
@ ticaki - du solltest dir da echt mal gedanken machen - hier ist von nachbesserung die rede nicht vom Umtausch. der Händler ist nur dazu verpflichtet dafür zu sorgen das dein Recht auf Nachbesserung gewart bleibt, aber nicht dazu selbst nachzubessern - das wiederum muß der Produckte Hersteller selbst tun - Produckthaftungsgesetz und so.
sorry das ich dich da entteusche aber der Produckt Hersteller ist Egosoft, den Vertrieb und die Vermarktung hat Koch Media am als und der Einzelhändler hat da lediglich die Aufgabe des Vermitlers zwischen dem Produckthersteller und demKunden (streggenommen eigentlich zwischen dem Vertrieb und dem Kunden).

und die Informationspolitik ist nur relevant für neue Produkte nicht aber für fehlende infos dem kunden gegenüber bei einem bereits erworbenen Produkt.
Just_Somebody
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Post by Just_Somebody »

Londo Molari wrote:das ist hierbei leider eine Frage des ermessens der Richter - dieser hat das Uneingeschränkte Recht eine Klage auch wegen "Nichtigkeit" abzulehnen so ZPO.
Klageabweisung wegen "Nichtigkeit" gibt es nicht. Die ZPO sieht ausschließlich in §597 eine Möglichkeit der Klageabweisung vor, wenn der Anspruch offensichtlich oder durch Einrede des Beklagten sich als unbegründet erweist.
Eine Klageabweisung ist immer in Beschluss, gegen den der Kläger Rechtsmittel einlegen kann.
DIE HÖHE DES STREITWERTES KANN NIE, FÜR KEINEN RICHTER DEUTSCHLANDS EIN GRUND FÜR EINE KLAGEABWEISUNG SEIN.
Londo Molari wrote:Es ist hier nicht wichtig wo ich ein bestimmtes Produckt gekauft habe, sondern wen ich im anschluß belangen will.
Das hättest Du vielleicht gerne - und Du kannst es natürlich beliebig versuchen - aber Du kannst niemanden "belangen", gegen den Du keinen Anspruch hast. Und Ansprüche hast Du immer nur gegen Deinen Vertragspartner.
Wenn wir bei Deinem Autobeispiel bleiben: Dein Vertragspartner ist der Händler. Mit dem Hersteller des Wagens hast Du nie einen Vertrag geschlossen -> kein Anspruch. Der Hersteller weiß ja in den allermeisten Fällen noch nicht einmal, dass Du eines seiner Produkte gekauft hast. Wie bitte willst Du einen Vertrag mit jemandem schließen, der überhaupt nichts von Dir weiß?

Wenn das ginge, wäre es Klasse.
Dann verklage ich Dich jetzt, weil wir beide einen Vertrag haben, dass Du mein X² für 100.000 € gekauft hast. Was? Du weißt da nichts davon? Hast Du nie getan? Macht doch nichts. Nach Deinen Ausführungen musst Du davon ja auch nichts wissen, Hauptsache ich bin überzeugt davon, dass dem so ist. Vertrag ist Vertrag, also her mit der Kohle :D

Klar kannst Du auch versuchen den Hersteller zu verklagen. Viel Spaß dabei. :)
Die Klage wird wegen fehlender Anspruchsgrundlage zu 100 % zu Deinen Lasten entschieden werden.
Londo Molari wrote:wenn Ich mir ein Auto, eine Waschmaschiene oder einen Mixer kaufe so habe ich als Kunde 2 Möglichkeiten - 1) ich wende mich an den Händler und verlange von Ihm das er dafür "sorgt" das die Mängel beseitigt werden oder aber 2) Ich wende mich diereckt an den Hersteller des Produktes damit er die Mängel beseitigt.
Klar. Die MÖGLICHKEITEN hast Du. Du hast auch die Möglichkeit wegen Deines defekten Mixers Deine Eltern, Deine Frau, den Präsident der Vereinigten Staaten oder den Lieben Gott zu verklagen. Die MÖGLICHKEITEN hast Du.
Nur Ansprüche hast Du halt nur gegen Deinen Vertragspartner. Da Du beim Mixerkauf weder einen Vertrag mit Deiner Frau, dem amerikanischen Präsidenten, dem Lieben Gott ODER AUCH dem Hersteller getroffen hast, scheitert jede dieser Klagen zwangsläufig. Einzig der Händler ist derjenige, der mit Dir einen Vertag hat. Also -> er ist der, den Du verklagen kannst UND DABEI AUCH EINE RECHTSGRUNDLAGE HAST. Verklagen kannst Du alle, aber Chancen auf Erfolg hast Du ausschließlich bei Deinem Vertragspartner, dem Händler.
Londo Molari wrote:Letzterer ist dazu verPflichtet den Mangel zu beseitigen, wärend der Händler die 2 von dir erwähnten möglichkeiten nutzen kann, Umtausch (recht sinloß bei software da hier der Mangel meist nicht auf ein Einzelstück beschränkt ist) oder Wertminderung (was manche Händler aus Kulanz machen, andere aber ablehnen da sie das Produckt nicht beeinflussen können) - siehe Umtauschklausel bei Softwareprodukten.
Jetzt wird einiges vermixt.
Also nochmal : Kein Vertrag mit dem Hersteller -> keine Anspruchsgrundlage -> keine Forderung.

Des Weiteren: "Umtausch" ist KEIN Recht, dass der Käufer hat. Auch das ist ein landläufiger Irrglaube. Die Rechte des Käufers sind in §437 BGB (Achtung: Schuldrechtsreform vom 26.11.2001 beachten!) abschließend geregelt. Von "Umtausch" steht da nichts.
Er hat ein Recht auf "Wandelung", heißt: "Ware zurück -> Geld zurück".
Das was wir als "Umtausch" verstehen sind eigentlich zwei separate Rechtsgeschäfte. Schritt 1: Wandelung, Schritt 2: Gleich in Anschluss daran der Neukauf des gleichen Artikels mit dem Geld, das wir aus der Wandelung (theoretisch) zurückbekommen haben.
"Umtausch" ist KEIN Recht. Wenn der Händler zu Dir sagt: "Du bekommst Dein Geld zurück, aber ich verkaufe Dir nichts mehr." dann ist das in Ordnung. Du kannst nicht verlagen, dass er Ware umtauscht.
Und: "Minderung" IST ein Recht. Der Händler kann das nicht nach Gusto ablehnen. Er kann jedoch wählen, was im lieber ist. Zu Wandeln oder zu Mindern. "Ablehnen" kann er einzig die Nachbesserung, und das auch nur dann, wenn diese einen erheblichen finanziellen Aufwand für ihn bedeuten würde.
Sorry, also auch hier irrst Du, aber ich erkläre es Dir gerne nochmal.
Und zum Dritten: "Umtauschklauseln bei Software" gibt es im Gesetz nicht. Was Du hier nun ins Spiel bringst sind die AGB, die einige (die meisten) Händler für Ihre Geschäftsaktionen haben. Inwieweit diese jedoch zulässig, gültig, was-weiß-ich-was sind, ist eine ganz andere Frage. Eines aber ist SICHER: Eine AGB darf NIE im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen stehen. Sprich: KEINE AGB in Deutschland kann Dir z.B. Dein Recht auf Wandlung oder Minderung versagen.
Schreibt ein Händler sowas in seine AGB (Papier ist ja bekanntlich geduldig), ist das schön, aber völlig unsinnig.

Und als Letztes: Es scheint mir, als würdest Du da schlussendlich auch noch was von der Produkthaftung aufgeschnappt haben und das jetzt hier einbringen.
Nochmal: Eine allgemeine Produkthaftung, so wie Du sie zu verstehen scheinst (also "jeder Hersteller haftet gegenüber dem Kunden für sein Produkt") GIBT ES IN DEUTSCHLAND NICHT.
Es gibt ein Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), richtig. Aber bitte lese Dir das mal durch (sind nur 19 Paragraphen). Dabei geht es um was ganz anderes.
Außerdem zweifle ich irgendwie an, das X² jemanden das Leben kostet oder schwere körperliche Schäden zufügt :wink:
Londo Molari wrote:deine Ausführungen zur Werbung ist auch hier völlig Irrelevant - alleine schon weil sich jedes Gerich dazu anders äußert und sich selbst der oberste BGH nicht wirklich einig darüber ist ab wann dies nun ne ausreichende Begründung ist oder nicht.
Der "oberste BGH"? Gibts auch 'nen mittleren oder unteren BGH? :wink: (sorry, konnte ich mir nicht verkneifen :D )

Zur Sache: Das sind nicht "meine Ausführungen", Londo. Das sind durch die Bank bereits gefällte und rechtskräftige Urteile deutscher Gericht. Du findest bei jedem die zugehörigen Aktenzeichen. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Aber natürlich hast Du Recht. Keines davon ist höchstrichterlich, wobei einige sehrwohl letzinstanzlich sind. Dennoch hat jeder Richter selbstverständlich, aufgrund seiner richterlichen Unabhängigkeit, jederzeit die Möglichkeit anders zu entscheiden.
Auch das ist eine Grundfeste unseres Rechtssystems. Die richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut, nur soweit, beliebig Klagen nach eigenem Gusto zuzulassen oder abzulehnen geht sie (Gott sei Dank) doch nicht. Auch das hat was mit Rechtssicherheit zu tun.

Ein Wort zum Schluss: Stelle Dir einfach mal vor, Du hättest Recht und ein Richter könnte beliebig entscheiden, welche Klage er zulässt und welche nicht. Das wäre eine Katastrophe.
Vieles von dem, was unsere Rechtsstaatlichkeit prägt sind umgesetzte Erfahrungen aus dem Dritten Reich. Hier war es unter anderem so, wie Du es beschreibst. Mit welcher Konsequenz?
Mit zunehmender Macht des Naziregiemes wurden Zivilklagen von jüdischen Mitbürgern einfach so abgelehnt. Die konnten "Recht haben" wie sie wollten, ihre Klagen wurden einfach nicht zugelassen.
DAS DARF NIE MEHR PASSIEREN! Nicht zuletzt aus diesem Grunde hat bei uns eben kein Richter die Möglichkeit "einfach so" Klagen abzuweisen. JEDER hat das Recht ungesehen von Ding und Wert sein Recht auf dem Gerichtswege einzufordern. UND DAS IST AUCH GUT SO!

Liebe Grüße
JS
Tool zur automatischen Hintergrundsicherung und Prüfung aller Savegames zur Vermeidung von Spielstandverlusten. Nähere Informationen in diesem Artikel.
FraggleBM
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Joined: Thu, 1. Apr 04, 15:30
x3tc

Post by FraggleBM »

Hi Zusammen,

irgendwie habe ich den Eindruck, in die Diskussion von Jurastudenten gekommen zu sein.

Als ehemaliger Fachhändler kann ich nur sagen, daß sich die Situation in der Praxis etwa so verhält:

Der Hersteller vertreibt sein Produkt über Distributionen und diese wiederum über Fachhändler (Direktvertrieb mal ausgenommen).
Der Fachhändler hat nichts(!) mit der Mängelrüge zu tun. Man kann den Anspruch jedoch eim Fachhändler geltend machen...oder direkt beim Hersteller.

Der Händler leitet die Rüge an den Hersteller weiter, der unabhängig über die weitere Vorgehensweise entscheidet.
Gewährleistungs- und Garantieansprüche werden ausschließlich über den Hersteller bearbeitet.

Aus Gewährleistung und Garantie leiten sich auch die Ansprüche des Endkunden ab. Diese treffen den Hersteller, nicht den Händler.
Es wäre ja auch traurig, wenn man keinerlei Ansprüche mehr hätte, nur weil der Händler sein Geschäft schließt.

Ich finde, Ihr seid mit Eurer Diskussion auf dem Holzweg - möchte mich aber sehr für Eure interessante Rechtsauffassung bedanken.
Zu dem Thema sagt jeder Anwalt etwas anderes aus. Auskunftssicherer finde ich da einschlägige Veröffentlichungen der IHK und die Vertragssituation zwischen Herstellern, Distributoren und Händlern.

Viele Grüße,

Fraggle (der immer noch keine Texturen sieht) :)
Deleted User

Post by Deleted User »

@ FraggleBM - danke einmal für die Bestätigung aus der Händlersicht, vielleicht glaubens die Leute jetzt eher.

@ Just_Somebody - sorry da scheinst du etwas mißverstanden zu haben - natürlich kann der Richter nicht gennerell über das zulassen oder die Unzulässigkeit einer Klage entscheiden.

das von mir gesagte bezieht sich ausschließlich auf Klagen die der Nichtigkeit Unterliegen, also Klagen bei denen die zu Tragenden Unkosten erheblich höher als der Streitwert sind, bzw. die Erfolgschancen der Klage "Nichtig" sind.

ums Dir etwas Verständlicher zu Machen du gehst mit nem Bekannten in ne Kneipe - dort drehst du dir ne Ziegerrette die dir dein bekannter dann zerbricht/zerbröselt - nun weil du dich ärgerst willst du den bekannten verklagen.
hier kommt nun das ermessen des Richters ins Spiel - dieser kann nun diese Klage wegen Nichtigkeit zurückweisen - daraufhin könntest du wiederum Klage zur Prüfung der Zulässigkeit einreichen - aufgrund der nichtigkeit wird diese jedoch dann auch zurückgewiesen.

dies soll verhindern das sich die Gerichte unnötig mit Streitigkeiten befassen müssen die einer Richterlichen entscheidung nicht bedürfen.
genauso kann ein Richter entscheiden das er dieses Verfahren nur schriftlich oder aber auch in einer Hauptverhandlung verhandelt.

Was du meinst ist der Anspruch auf rechtliches Gehör.

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