Omega1024 wrote:Egal wieviele Kopien einer bestellt hat, er muss genauso warten wie alle anderen. Es gibt keine Extrawürste. Und ich gebe Elwood's erster Bemerkung dazu Recht, auch wenn er es falsch formuliert hat. Er ist nicht zu verurteilen, weil er es postet, sondern weil er es MACHT! Vor allem regt er sich darüber auf "möönsch, da muss ich ja nochma anfangen! Ich glaub ich stornier dann mal und spiele schwarz weiter."
1. Der Begriff Raubkopie ist bewußt irreführend. Ein Raub ist ein schweres Verbrechen. Ein Raub impliziert immer die Verwendung brutaler Gewalt. Und auch Softwarepiraten laufen nicht mit einer Augenklappe rum, und versenken Spielefirmen.
2. Eine Illegaler Besitz eines Programmes ist "nur" eine Verletzung des Urheberrechtes. Ein rein wirtschaftliches Delikt, vergleichbar mit Schwarzfahren. Es muß immer im Einzelfall betrachtet werden. letztendlich ist aber dieses Delikt immer noch nicht so schlimm wie Vergewaltigung, Raub, oder ähnliche Gewaltverbrechen.
ABER:
3. Nichtsdestotrotz ist der Besitz solcher Kopien, bei denen man selber, oder einer der nächsten Verwandten/Bekannten NICHT das Original besitzt, nach neuem und altem Urheberrecht strafbar. Dafür hätte prinzipiell nicht geändert werden müssen. Das Anfertigen von Privatkopien wird man auch mit dem neuen UHG -- oder einem weiter verschärften --- nicht eindämmen können, da diese Dinge meist im stillen Kämmerlein, mit ausländischen Tools, und bald auch mit ausländischer Hardware stattfinden werden.
4. Eine Bestellung von 4 Spielen als "Legitimation" für eine Schwarzkopie ist zumindest zweifelhaft. Wenn nämlich der Verein Grün-weiß morgen im Türrahmen steht, ist der Ar**h ab! (Laut der Werbung und dem Willen der Filmindustrie sollen ja dann noch ganz andere Dinge mit dem Ar**h passieren!

-> Werbung als bewußte Irreführung. Verbreitung von Unwahrheiten und Angst (Terror). -> Straftat, wird ebenfalls mit Gefängnis bis zu 2 Jahren geahndet.

)
5. Es macht sehr wohl einen Unterschied, wieviel Originalsoftware man im Vergleich zu Raubkopien hat. Es verändert sich die Schadenssumme, und die "Schwere" des Vergehens, was aber den Rechteinhaber in keinster Weise bremsen wird, sich an dem Täter schadlos zu halten. (Zivilrechtlicher Prozess)
Selbst bei dem Erstellen einer Privatkopie eines geschützten Originals können sie den "Verbrecher" -- ihren EIGENEN KUNDEN -- noch zivilrechtlich belangen. Mich würde dann nur interessieren, was sie als "entgangenen Gewinn" einsetzen werden. Auf den Prozess bin ich echt mal gespannt.
6. Spiele sind im Vergleich zu Musik und Videos definitiv nicht zu teuer. Wenn man mal eine Kosten/Nutzenrechnung macht, wird man das sehr schnell feststellen. Somit ist eine Kopie hier meiner Meinung nach noch ungerechtfertigter, als in anderen Unterhaltungssegmenten, in denen die Schere zwischen Kosten und Nutzen in unzumutbarer Weise aufgeklafft ist.
7. Wenn man diese Kopien wirklich nur zum "Ansehen" benutzt, dürfte man bei den Leuten, die das behaupten eigentllich nur ganz wenige dieser Kopien finden, weil man sie ja, nachdem man sie "angesehen" hat, vernichten müßte!
8. Der Spieleindustrie werfe ich vor, das sie bei Multiplayergames, nicht in der Lage ist, billigere Lizensmodelle für 2-4 und 5-8 und 8+ Spieler auszugeben. Man kauft Software, Lizensen, aber man muß nicht unbedingt CD's kaufen. Hier sind neue Vertriebswege, und Ideen gefragt.
9. Weiterhin bemängele ich, das es keine Bindungsfristen gibt, bis zu denen bei einem beschädigten Medium Ersatz geleistet werden muß. Hier ist unser Gesetzgeber schlicht tief am schlafen, oder ist der Lobbyarbeit komplett erlegen. Dies widerspricht komplett dem Fair-use. Wenn man Kopien verbietet, hat man die Verpflichtung übernommen, bei Beschädigung und Verlust Ersatz zu liefern! Und zwar über einen langen Zeitraum, mindestens aber über 10 Jahre, und zwar zum Selbstkostenpreis (Kosten medium und Versand)!
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Beispiel Rechnungen zu 6:
Gothic 40 Spielstunden Preis 40 Euro = 1 Euro pro Stunde, bei einmaligem Durchspielen
Freelancer 18 Spielstunden
Preis 45 Euro = 2.5 Euro
X-Tension 100 Spielstunden (je Spiel)
Preis 40 Euro = 0,4 Euro je Spiel
Gothic 2 + Erweiterung = 120 Spielstunden je Spiel (3 Charctäre)
Preis 85 Euro = 0,70 Euro je Character
Egoshooter schneiden da manchmal sehr viel schlechter ab!
z.B. No one lives forever 15 Stunden, oder Max Payne 10 Stunden.
DVD's:
DVD Her der Ringe 1, Preis 20 Euro. Nur einmal sehen = 6,66 Euro je Stunde. 3 mal sehen = 2,22 Euro. ( Das zeigt, DVD's sollte man bei dem Preis besser in der Videothek ausleihen. )
(Und Musik brauchen wir gar nicht zu berücksichtigen, da hier, durch die ständige Wiederholung im Radio, eine komplette Entwertung stattgefunden hat. Musik ist psychologisch gesehen, nichts mehr wert, auch wenn das nicht so von der Musikindustrie wahrgenommen wird. )
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Über dieses Thema muß diskutiert werden, da ansonsten nur ein totalitärer, globaler Überwachungsstaat eine END-Lösung

anbieten kann. Und den wollen, glaube ich, noch nicht mal "Blockwarte".
Was man braucht ist eine Lösung, die die Rechte der "Urheber", die Rechte der Verbraucher als fair-use Konzept, und die Archivierung und Rettung von alten Werken einschliesst. Die jetzige Fehlentwicklung wird sich in der Zukunft weder als praktikabel, noch als durchsetzbar erweisen.
Es wird über unsere zukünftige Geschichte und Werke wenige archivierte Protokolle geben. Das ist jetzt schon absehbar.
Gruß Michael