Welches Gesetz soll das sein? Und komme jetzt nicht mit "Fernabsatzgesetz", das gibts seit ca. 2002 nicht mehr. Nach einer Änderung im Schuldrecht findet man die entsprechenden Bestimmungen nun in § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welche für Digitale Käufe nun mal nicht gelten.Black_Bird wrote:Ob es Egosoft passt oder nicht, sie haben sich nach Deutschem Recht zu richten.
Als Käufer habe ich 2 Wochen rückgabe Recht ohne Angaben von Gründen. Bisher wäre mir neu das die EU die zu sonst schon nix gut ist, ein Gesetz erlassen hat das die Computerspiele, egal ob Account gebunden oder nicht nicht Rückgabeberechtigt sind.
Ergo hat Egosoft hier die Klappe zu halten und sich ans Gesetz zu halten.
STEAM erstattet den Kaufpreis zurück !
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Last edited by Exor85 on Mon, 25. Nov 13, 10:53, edited 1 time in total.
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Erzähl mir bitte nicht du kennst das Rückgaberecht nicht, das jeder Kunde hat.Exor85 wrote:Welches Gesetz soll das sein? Und komme jetzt nicht mit "Fernabsatzgesetz", das gibts seit ca. 2002/04 nicht mehr.Black_Bird wrote:Ob es Egosoft passt oder nicht, sie haben sich nach Deutschem Recht zu richten.
Als Käufer habe ich 2 Wochen rückgabe Recht ohne Angaben von Gründen. Bisher wäre mir neu das die EU die zu sonst schon nix gut ist, ein Gesetz erlassen hat das die Computerspiele, egal ob Account gebunden oder nicht nicht Rückgabeberechtigt sind.
Ergo hat Egosoft hier die Klappe zu halten und sich ans Gesetz zu halten.
Außer natürlich wie ein anderer User hier schrieb, bei Hygieneartike und einigen anderen wie Unterwüsche ...
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Mag sein, dass ihr in Österreich andere Gesetze habt, in Deutschland greift dieses Recht aber beim Erwerb von Digitalen Waren nicht, wie z.b. MP3 Downloads, Filmen (Video on Demand) und Spieledownlaods. Wenn es der Händler wieder zurücknimmt, zeigt das höchstens, dass du nen tollen Händler hat, der sowas wie Kulanz und Kundenfreundlichkeit noch kennt.Black_Bird wrote:Erzähl mir bitte nicht du kennst das Rückgaberecht nicht, das jeder Kunde hat.Exor85 wrote:Welches Gesetz soll das sein? Und komme jetzt nicht mit "Fernabsatzgesetz", das gibts seit ca. 2002 nicht mehr. Nach einer Änderung im Schuldrecht findet man die entsprechenden Bestimmungen nun in § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welche für Digitale Käufe nun mal nicht gelten.Black_Bird wrote:Ob es Egosoft passt oder nicht, sie haben sich nach Deutschem Recht zu richten.
Als Käufer habe ich 2 Wochen rückgabe Recht ohne Angaben von Gründen. Bisher wäre mir neu das die EU die zu sonst schon nix gut ist, ein Gesetz erlassen hat das die Computerspiele, egal ob Account gebunden oder nicht nicht Rückgabeberechtigt sind.
Ergo hat Egosoft hier die Klappe zu halten und sich ans Gesetz zu halten.
Außer natürlich wie ein anderer User hier schrieb, bei Hygieneartike und einigen anderen wie Unterwüsche ...
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Moment bitte, wir schreiben hier aneinander vorbei.Exor85 wrote:Mag sein, dass ihr in Österreich andere Gesetze habt, in Deutschland greift dieses Recht aber beim Erwerb von Digitalen Waren nicht, wie z.b. MP3 Downloads, Filmen (Video on Demand) und Spieledownlaods. Wenn es der Händler wieder zurücknimmt, zeigt das höchstens, dass du nen tollen Händler hat, der sowas wie Kulanz und Kundenfreundlichkeit noch kennt.Black_Bird wrote:Erzähl mir bitte nicht du kennst das Rückgaberecht nicht, das jeder Kunde hat.Exor85 wrote:Welches Gesetz soll das sein? Und komme jetzt nicht mit "Fernabsatzgesetz", das gibts seit ca. 2002 nicht mehr. Nach einer Änderung im Schuldrecht findet man die entsprechenden Bestimmungen nun in § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welche für Digitale Käufe nun mal nicht gelten.Black_Bird wrote:Ob es Egosoft passt oder nicht, sie haben sich nach Deutschem Recht zu richten.
Als Käufer habe ich 2 Wochen rückgabe Recht ohne Angaben von Gründen. Bisher wäre mir neu das die EU die zu sonst schon nix gut ist, ein Gesetz erlassen hat das die Computerspiele, egal ob Account gebunden oder nicht nicht Rückgabeberechtigt sind.
Ergo hat Egosoft hier die Klappe zu halten und sich ans Gesetz zu halten.
Außer natürlich wie ein anderer User hier schrieb, bei Hygieneartike und einigen anderen wie Unterwüsche ...
Ich rede von Dingen die ich Regulär im Handel kaufe, und nicht via Steam oder anderweitigen Online Shop's wo man das Spiel kaufen kann.
In dem Punkt hast du natürlich recht, hier ist es reine Kulanz wenn sie es zurück nehmen.
Aber bei Verpackungen die ich in der HAND halte, habe ich das Recht, und nicht nur in Österreich (:
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Black_Bird wrote: Moment bitte, wir schreiben hier aneinander vorbei.
Ich rede von Dingen die ich Regulär im Handel kaufe, und nicht via Steam oder anderweitigen Online Shop's wo man das Spiel kaufen kann.
In dem Punkt hast du natürlich recht, hier ist es reine Kulanz wenn sie es zurück nehmen.
Aber bei Verpackungen die ich in der HAND halte, habe ich das Recht, und nicht nur in Österreich (:
Leider nicht:
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§ 312d (4) 2: Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen...
2. ...zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
---------------------------------------------------------
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Ein aktivieren der Lizenz bei Downloads kommt dem öffnen der Packung eines Spieles gleich.
Wie gesagt, ich bin auch immer noch mit Steam am zanken und hoffe auf deren Kulanz. Aber man sollte sich im klaren sein, dass man als Kunde hier ganz klar der gearschte ist, wenn der Händler dir den Finger zeigt.
Den normalen Eeinzelhandel, wie Media Markt oder Saturn betrifft das nicht, da kein Fernabsatz. Die sind aber in der Regel auch nicht per Gesetz dran gebunden, Software, Musik, Filme, also alles was Digital ist, zurück zu nehmen. Die machen das aus Kulanz des Image wegen.
Amazon würde hier wieder greifen, müssen also auch nichts zurück nehmen. Machen es jedoch ebenfalls aus Kulanz.
Und mal ein ganz krasses Beipsiel:
KIK kennt sicher jeder. Getragene Unterwäsche muss defintiv kein Händler zurück nehmen. Durch eine Bekannte, welche dort arbeitet, weiß ich aber dass die eine offiziel beworbene "wir nehmen alles inerhalb eines Monats zurück" Politik haben. Inoffiziel sogar länger. Also so schon deutlich länger, als der Gesetzgeber vorschreibt. Selbst Unterwäsche mit Bremsspuren nehmen die schön brav zurück. Selbst schon erlebt, als ich im Laden war und das Spektakel an der Kasse gesehen habe. Ohne Disskusion Geld zurück. Müssen sie nicht, gibt kein Gesetz dafür. Machen die aber auch aus reiner Kulanz und des Image wegen. Wenn ich von dem Laden sonst nicht viel Halte, aber das ist defintiv das Beste bei denen.
Last edited by Exor85 on Mon, 25. Nov 13, 11:23, edited 5 times in total.
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Ok Danke für die Aufklärung, da hatte ich wohl noch was anderes im Kopf.Exor85 wrote:Black_Bird wrote: Moment bitte, wir schreiben hier aneinander vorbei.
Ich rede von Dingen die ich Regulär im Handel kaufe, und nicht via Steam oder anderweitigen Online Shop's wo man das Spiel kaufen kann.
In dem Punkt hast du natürlich recht, hier ist es reine Kulanz wenn sie es zurück nehmen.
Aber bei Verpackungen die ich in der HAND halte, habe ich das Recht, und nicht nur in Österreich (:
Leider nicht:
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§ 312d (4) 2: Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen...
2. ...zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
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Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Ein aktivieren der Lizenz bei Downloads kommt dem öffnen der Packung eines Spieles gleich.
Wie gesagt, ich bin auch immer noch mit Steam am zanken und hoffe auf deren Kulanz. Aber man sollte sich im klaren sein, dass man als Kunde hier ganz klar der gearschte ist, wenn der Händler dir den Finger zeigt.
Ich hoffe für dich das Steam wie bei vielen anderen auch, die Kulanz zulässt, evtl. hilft es ja mehrer dieser Einträge dennen zu schreiben.
Bezüglich Egosoft Shop: Als Entwickler wäre ich dringend daran Interessiert nicht noch mehr Mist zu bauen und ebenfalls Kulanz zu gewähren.
Evtl. kann man sich so für die Zukunft den einen oder anderen Kunden Retten.
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Beachte noch meinen Edit meines letzten Posts.Black_Bird wrote: Ok Danke für die Aufklärung, da hatte ich wohl noch was anderes im Kopf.
Ich hoffe für dich das Steam wie bei vielen anderen auch, die Kulanz zulässt, evtl. hilft es ja mehrer dieser Einträge dennen zu schreiben.
Bezüglich Egosoft Shop: Als Entwickler wäre ich dringend daran Interessiert nicht noch mehr Mist zu bauen und ebenfalls Kulanz zu gewähren.
Evtl. kann man sich so für die Zukunft den einen oder anderen Kunden Retten.
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Ich hatte neben Steam auch Egosoft direkt wegen der Erstattung angeschrieben. Hier eine Mail von Bernd Lehahn zu dem Thema:ViperNet wrote:Vergiss es. Egosoft antwortet nicht mal auf Mails und sitzen das gerade stur aus. Die erstatten gar nichts.FuIgrim wrote:... Sogar Egosoft würde es erstatten ...
Sehr geehrter Herr XXXX,
wir würden Ihnen gern ihr Geld zurück errstatten sind aber ja leider nicht ihr Vertragspartner bzw. Verkäufer. Wenn Sie sich an den Verkäufer wenden wird dieser sicher ihre Bitte berücksichtigen und sich kulant zeigen aber ohne einen Verkauf an Sie getätigt zu haben können wir ihnen auch mit noch so viel Kulanz leider nicht helfen.
Mit freundlichen Grüßen
-Bernd Lehahn, Geschäftsführer
Was haltet ihr davon?
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Naja, was da halt steht. Egosoft ist nicht dein Vertragspartner und kann dir daher das Geld nicht wiedergeben.FuIgrim wrote: Sehr geehrter Herr XXXX,
wir würden Ihnen gern ihr Geld zurück errstatten sind aber ja leider nicht ihr Vertragspartner bzw. Verkäufer. Wenn Sie sich an den Verkäufer wenden wird dieser sicher ihre Bitte berücksichtigen und sich kulant zeigen aber ohne einen Verkauf an Sie getätigt zu haben können wir ihnen auch mit noch so viel Kulanz leider nicht helfen.
Mit freundlichen Grüßen
-Bernd Lehahn, Geschäftsführer
Was haltet ihr davon?
Das wäre wie, als wenn du dein Auto beim Händler kaufst, aber die Rückgabe aber über den Hersteller abwickeln willst.
Erst, wenn man dreimal auf Holz klopfen will, stellt man fest, dass die Welt nur noch aus Plastik und Aluminium besteht.
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Bekomme mein Geld oder eine Gutschrift bei Steam auch nicht. 4 Mal probiert immer nur Textbaustein als Antwort bekommen.
Tja dann muss ich wohl 6 Monate warten bis alle Fehler gepacht sind und alle Inhalte fertig sind..........
Finde es schon ne Schweinerei das es nicht als Beta gekennzeichnet war.
Für 50€ erwarte ich ein Spiel das FAST komplett bugfrei und Inhaltlich vollständig ist. Komplett Bugfrei ist ja kein Spiel bei Release.
mfg
Tja dann muss ich wohl 6 Monate warten bis alle Fehler gepacht sind und alle Inhalte fertig sind..........
Finde es schon ne Schweinerei das es nicht als Beta gekennzeichnet war.
Für 50€ erwarte ich ein Spiel das FAST komplett bugfrei und Inhaltlich vollständig ist. Komplett Bugfrei ist ja kein Spiel bei Release.
mfg
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Hab auch meine pre order Version von Steam als Gutschrift retour bekommen da steht bei Steam rechts oben der Betrag.
Musst halt freundlich nachfragen bei mir war der Support sehr freundlich eventuell kommts auch auf denjenigen an der grad am anderen Ende sitzt bei Steam ( kann sein das der Grad XR spielt und die Frachter sich nicht enladen) ^^
Musst halt freundlich nachfragen bei mir war der Support sehr freundlich eventuell kommts auch auf denjenigen an der grad am anderen Ende sitzt bei Steam ( kann sein das der Grad XR spielt und die Frachter sich nicht enladen) ^^
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- Joined: Wed, 23. Jul 08, 02:06
Hallo zusammen,
habe auch versucht mein Geld als Gutschrift bei Steam wiederzubekommen, leider ohne Erfolg. Verstehe eigentlich nicht wie es bei einigen klappen konnte. Lektion auf jeden Fall gelernt, das war mein letztes Spiel, egal von wem, was ich vorbestellt habe. Ich warte jetzt erst immer auf Berichte aus der Community.
Bin sehr entäuscht.
Grüße
Nico
habe auch versucht mein Geld als Gutschrift bei Steam wiederzubekommen, leider ohne Erfolg. Verstehe eigentlich nicht wie es bei einigen klappen konnte. Lektion auf jeden Fall gelernt, das war mein letztes Spiel, egal von wem, was ich vorbestellt habe. Ich warte jetzt erst immer auf Berichte aus der Community.
Bin sehr entäuscht.
Grüße
Nico
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- Joined: Sun, 22. Oct 06, 14:55
Exor85 wrote:
Leider nicht:
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§ 312d (4) 2: Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen...
2. ...zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
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Dazu kommt noch, dass zwar hier nicht der 312er greift. Jedoch kann man sich auf den §437 BGB berufen (in Verbindung mit 433 I BGB.
Man beruft sich auf eine Mangelhafte Ware, dann ist es egal ob es Software oder sonst was ist. In diesem Fall würde das Gewährleistungsrecht gelten. Entweder man besteht auf Nachbesserung (in diesem Fall darf der Hersteller zwei mal Nachbessern) oder man tritt vom Kaufvertrag zurück.
Aber wie immer: Hätte hätte Fahrradkette. Viele wissen nicht, was das deutsche Recht so für einen tun kann.
Ich jedenfalls behalte mein Spiel^^
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Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Jedwede Verwendung derselben werden mit noch mehr Rechtschreibfehler geahndet.
Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Jedwede Verwendung derselben werden mit noch mehr Rechtschreibfehler geahndet.
Letztes Update mit dem reklamieren von X-Rebirth aus dem Egosoft-Shop.
Bis heute wurde keine Mail beantwortet. Nicht von order@egosoft.com und nicht von info@egosoft.com. Heute früh habe ich dann noch einmal eine Mail mit etwas Nachdruck erstellt und an beide Adressen versendet. Im Grunde war ich mir aber im klaren, Egosoft wird das aussitzen und das Geld nicht rausrücken. Heute Nachmittag habe ich dann erneut eine Email erstellt und an beide Adressen versendet. Da ich X3: Terran Conflict und X3: Albion Prelude noch nicht gespielt hatte, wäre es eventuell eine Option. Meine X-Rebirth-Box im Tausch gegen X3: Terran Conflict und X3: Albion Prelude. Ich beharrte nichtmal auf die Box, sondern Steam-Keys für die beiden Spiele würden mir ja schon reichen. Im Gegenzug würde ich X-Rebirth in Steam vom Support aus meinem Account löschen lassen und die Box zurückschicken.
Soeben kam die Antwort von Egosoft. Diese möchte ich hier aber nicht veröffentlichen, da es privat ist. Ich denke Egosoft hätte was dagegen. Grundinformation der Mail:
- Egosoft entschuldigte sich, meine ganzen Mails wurden übersehen
- Das Team arbeitet hart um X:Rebirth zu verbessern
- Wenn ich erst andere X-Spiele probieren möchten, könnten sie mir einen X - Superbox Steam Key geben.
nächste Zeile stand dann -> Ihr X Superbox Steam Key lautet : ...
Für diese Superbox habe ich einen Key erhalten: http://store.steampowered.com/sub/6330/?snr=1_5_9__403
Ich habe zwar bis X3: Reunion die Boxen zu stehen, die reiche ich jetzt weiter an meinen Sohn. So, für mich ist das Thema durch. X-Rebirth sollte ich trotzdem behalten und mit der Zeit doch noch einmal in das gepatchte Spiel reinschauen. Ich bin zufrieden und zocke jetzt erstmal, bis es soweit ist, X3: Terran Conflict und X3: Albion Prelude.
Meine Rückantwort sah dann nach aktivieren der Superbox in Steam so aus:
Weihnachten ist gerettet. Vielen Dank für Ihr kulantes Entgegenkommen. Mein Vertrauen in Egosoft ist wieder etwas gestärkt. Ich habe dann keine weiteren Anliegen oder Beschwerden mehr und wünsche Ihnen, trotz des sehr holperigen Starts, alles Gute, viel Erfolg und gutes Gelingen mit X: Rebirth.
Das gilt auch für dieses Forum. Es wäre vermessen, wenn ich mich nun nach diesem Entgegenkommen hier weiter beschwere. Bin dann weg -> die wahren X-Spiele zocken.
Gruß ViPER
Bis heute wurde keine Mail beantwortet. Nicht von order@egosoft.com und nicht von info@egosoft.com. Heute früh habe ich dann noch einmal eine Mail mit etwas Nachdruck erstellt und an beide Adressen versendet. Im Grunde war ich mir aber im klaren, Egosoft wird das aussitzen und das Geld nicht rausrücken. Heute Nachmittag habe ich dann erneut eine Email erstellt und an beide Adressen versendet. Da ich X3: Terran Conflict und X3: Albion Prelude noch nicht gespielt hatte, wäre es eventuell eine Option. Meine X-Rebirth-Box im Tausch gegen X3: Terran Conflict und X3: Albion Prelude. Ich beharrte nichtmal auf die Box, sondern Steam-Keys für die beiden Spiele würden mir ja schon reichen. Im Gegenzug würde ich X-Rebirth in Steam vom Support aus meinem Account löschen lassen und die Box zurückschicken.
Soeben kam die Antwort von Egosoft. Diese möchte ich hier aber nicht veröffentlichen, da es privat ist. Ich denke Egosoft hätte was dagegen. Grundinformation der Mail:
- Egosoft entschuldigte sich, meine ganzen Mails wurden übersehen

- Das Team arbeitet hart um X:Rebirth zu verbessern
- Wenn ich erst andere X-Spiele probieren möchten, könnten sie mir einen X - Superbox Steam Key geben.
nächste Zeile stand dann -> Ihr X Superbox Steam Key lautet : ...

Für diese Superbox habe ich einen Key erhalten: http://store.steampowered.com/sub/6330/?snr=1_5_9__403
Ich habe zwar bis X3: Reunion die Boxen zu stehen, die reiche ich jetzt weiter an meinen Sohn. So, für mich ist das Thema durch. X-Rebirth sollte ich trotzdem behalten und mit der Zeit doch noch einmal in das gepatchte Spiel reinschauen. Ich bin zufrieden und zocke jetzt erstmal, bis es soweit ist, X3: Terran Conflict und X3: Albion Prelude.
Meine Rückantwort sah dann nach aktivieren der Superbox in Steam so aus:
Weihnachten ist gerettet. Vielen Dank für Ihr kulantes Entgegenkommen. Mein Vertrauen in Egosoft ist wieder etwas gestärkt. Ich habe dann keine weiteren Anliegen oder Beschwerden mehr und wünsche Ihnen, trotz des sehr holperigen Starts, alles Gute, viel Erfolg und gutes Gelingen mit X: Rebirth.
Das gilt auch für dieses Forum. Es wäre vermessen, wenn ich mich nun nach diesem Entgegenkommen hier weiter beschwere. Bin dann weg -> die wahren X-Spiele zocken.
Gruß ViPER
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