Leider mal wieder von der tollen Firma KOCH Media als Betatester ausgenutzt!!

Allgemeine Diskussionen rund um X-BTF, X-Tension, X²: Die Bedrohung, X³: Reunion, X³: Terran Conflict und X³: Albion Prelude.

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LeoDD
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Post by LeoDD »

Habt ihr nun schon Klage eingereicht? :D
Das mit dem Verbraucherschutz funktioniert nur deswegen nicht, weil es so wenige in Anspruch nehmen.
Selbst wenns mehrere machen, dann fragen die mal bei der Firma nach, was da los ist. Und die Firma kann dann IMMER erklären, was los ist. Das juckt die überhaupt nicht.

Das Gleiche gilt für Zeitschriften, denkt ihr, die hauen sich für euch in die Bresche und drucken mal eben einen bösen Leserbrief ab? Nein, sie fragen erstmal bei der Firma an. Und auch hier stellt sich fast immer raus, dass diese Leute übertrieben haben. Und DANN brauchen die gar nich mehr bei der Zeitschrift ankommen.

Also legt mal nen kleineren Gang ein und wartet einfach ab. Wenn ihr Luft ablassen wollt, dann kauft euch nen Boxsack.
Erst, wenn man dreimal auf Holz klopfen will, stellt man fest, dass die Welt nur noch aus Plastik und Aluminium besteht.
fhilgers78
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Post by fhilgers78 »

@taronas: Scheinbar habe ich mich falsch ausgedrückt oder du mich falsch verstanden. Nochmal zur klarstellung.

Um das zu testen, habe ich auf ellen System X3 installiert und gestartet, auf allen Systemen per SCripten den Raang hochgesetzt und meinen Spielstand nach vorne gebrahct, dann mich in einenn Sektor verzogen, Sinza aktiviert und meien andern Schiffe stationen einfach mal machen lassen. An dem Rechner wo ich grade schreibe spiele ich selebr öfters X3 und das bisher auch ohne jeglichen Absturz.

Und ja ich arbeite da ich selbständig bin :D

DIe Frage dabei ist ja nur sind das Bugs warum X3 auf einigen /Vielen Systemen abstürzt oder liegt das an einer nicht gerade sehr guten Kompatibilität zu verschiedenen Hardwarekomponenten.


@hth: mal dazu kurz was angemerkt:
Solange du keinen IndividualVertrag mit Egosoft zwecks Programmierung einer Software hast, kannst du eigentlich keinerlei sachmangel rechtlich geltend machen, zumal selbst wenn du damit erfolg hättest, würde nichts passieren ausser das Egosoft das machen müsste was Sie so oder so machen nämlich nen Patch nachliefern.

Weiterhin ist X3 Prozentual auf mehr Rechnern lauffähig als nicht lauffähig daher kannst du einen allgemeinen Sachmangel ausschliessen. Das ist vergleichbar damit, das du einen Hersteller von einem Auto nciht wegen eines allgemeinen Konstruktionsfehler verknacken lassen kansst , nur weil bei dir vielleciht die Klimaanlage defekt war beim Kauf.Sicherlich sind gravierende Bugs ärgerlich das steht ausser Frage, aber dennoch, habe ich bisher in X3 it Ausnahme des Storybugs keinen Bug erkennen können, der wirklich so schlimm wäre das ich das Spiel nicht nutzen könnte.

Weiterhin, wenn jemand hingeht und wegen einem Spiel sich einen neuen PC Kauft, dann ist dies sicherlich nicht das Problem oder die Schuld von egosoft, fakt istd as das Spiel auch auf Rechnern an der minmal Grenze funktioniert, dies habe ich im Bekanntenkreis auch erlebt, da ein guter Freund von mir einen Rechner hat der hart an der Minimal Grenze ist. Wenn das SPiel dann auf einem System nicht funktioniert, dann muss masn deswegen keine neue Hardware kaufen, bzw je nachdem nicht, man kann das Spiel zurückgeben,seinen PC mal ausmisten usw. Dann ist es genauso ein Punkt das inzwischen jeder 2-3 Möchtegern PC Freak, seinen Rechner mit Tuning Tools und dergleichen übertaktet hat, und sich dann ebenfalls wundert wieso etwas nicht funktioniert

Denn dazu mal als kleine Anmerkung: Ich erlebe es oft genug das Kunden mir den PC bringen, weil dort ein Spiel oder eine Anwendung nicht geht, die allgemeine Aussage der Kunden ist zu 99% das der Rechenr viren und Spywarefrei sei und perfekt konfiguriert ist, aber zu 98% kann man dan erkennen das eben das nicht der fall ist, das sich da SPyware tummelt die jenseit der 500derter Marke ist, und auch einige Viren, spassigerweise funktioniert alles wenn man deise Sachen dann runterwirft bzw neu installiert.

Ich will hier nichts schönreden, X3 hat Bugs das ist ganz klar, aber von einem allgemeinen Sachmangel zu reden ist defintiver Blödsinn da dieser Sachmangel (nicht Funktionsfähig, ruckelns usw) dann bei jeden auftreten müsste und nicht nur bei einigen.

Achja noch am Rande die beiden Patches, wurde für die englische Version released, bzw der 2te je nachdem auch noch für die deutsche, schon alleine damit aht egosoft noch für die deutsche Version mindestens einen Nachbesserungsversuch frei, von daher kannst du rein rechtlich noch gar nix machen, mitz ausnahme deinem Anwalt das Geld zu schenken. Der von dir angefüührte Schaden ist aber in keinster Weise als Schaden zu werten, da der Kunde nicht gezwungen war sich neue Hardware zu kaufen, die eventuellen Neuinstallationen stehen auch in keinster Weise als wirtschaftlicher Schaden, da davon wohl kaum Produktivsysteme betroffen waren. Oder willst du demnächst Mercedes verklagen nur weil der neue Mercedes nicht in deine Garage passt und du diese neu hast bauen lassen (denn daz zwing dich auch niemand, musst dir das auto ja nicht kaufen) selbiges gilt auch bei X3 wenns halt nich geht, kann mans einfach zurückgeben und gut ists.

Was deine versuce der rechtlichen Schritt betrifft, so sind diese generell mal eher fragwürdig zu bewerten, denn

1.Die bugs sind bekannt und egosoft behebt diese, daher hinfällig da der HErsteller da sRecht zur Nachebsserung hat

2. Du möchtest von den leuten persönliche Daten haben, die nur für eine reine Liste der Leute mit Problemen eigentlich egal sind, und ohne dir was unterstellen zu wollen, aber wer sagt mir, das eben diese daten nicht für die Werbeverwendung genutzt werden? Dies wäre ja ein nettest zusatzeinkommen. Aber wie gesgat dies soll keinerlei Unterstellung sein.

@all: Spart euch diese ewigen Anklagesprüche nach dem Motto wir klagen Egosoft platt usw usw, die sidn total fehl am platz und helfen niemandem
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hyperliquid
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Post by hyperliquid »

Also theoretisch haette nen Kollege klagen koennen, nachdem ihn sein Rechner von Starforce unbenutzbar gemacht wurde. Er haette mich dann bitten muessen, das ich ihm meine Arbeit (den Rechner komplett wieder aufzuspielen) in Rechnung stelle und weiterhin den Faktenstand von einem unabhaengigen Sachverstaendingen bestaetigen lassen muessen. Dann haette er eine rechtlich handfeste Grundlage gehabt an den Haendler mit den Wunsch auf eine Schadesregulierung heranzutreten. Noetigenfalls muesste er ihn auch vor Gericht zerren, wenn sich der Haendler quer stellt. Unabhaengige Sachverstaendige arbeiten leider nicht umsonst. Alleine fuer das Gutachten waere ein dreistelliger Betrag faellig gewesen. Gegebenenfalls waere dann noch ein Anwalt noetig, der ja auch nicht fuer umsonst arbeitet. Das alles funktioniert auch nur wegen dem entstandenen Schaden durch Starforce.

Das du das Game nicht zocken kannst, ist zwar bedauerlich, aber der Streitwert betraegt 50,-. Solltest du innerhalb der gesetlichen Ruecktrittsfrist vom Kauf zuruecktreten wollen, gibs garkeine Probleme. Darueber hinweg bist du auf die Kulanz des Haendlers angewiesen oder du benoetigst du ein unabhaengiges Gutachten "das Spiel ist unspielbar" und dann noch gegebenfalls einen Anwalt, wenn der Haendler nicht einlenkt und die Kosten erstattet. Das ganze fuer einen Streitwert von 50,-.

Etwas anderes waere wenn du nachweisen kannst, das Dir durch die Bugs Kosten entstanden sind. Etwa wenn du eine X3-Party ausgerichtet hast und die Party nicht so ablaufen konnte wie geplant. Sowie du auf deinen Exemplaren von X3 sitzen geblieben bist. Oder du Grosshaendler bist und du halt X3 in rauer Menge zuruecknehmen musst und genervte User deine Supportmitarbeiter beschaeftigen. Hier ist dir ja wirtschaftlicher Schaden entstanden und du koenntest klagen. Allerdings einigt man sich in solchen Faellen eher aussergerichtlich. Als Grosshaendler ueberlegt man sich das mit der Klage dreimal, wenn die andere Seite mit netten finanziellen Bonbons und saftigen Rabatten winkt.
fhilgers78
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Post by fhilgers78 »

hyperliquid wrote:Also theoretisch haette nen Kollege klagen koennen, nachdem ihn sein Rechner von Starforce unbenutzbar gemacht wurde. Er haette mich dann bitten muessen, das ich ihm meine Arbeit (den Rechner komplett wieder aufzuspielen) in Rechnung stelle und weiterhin den Faktenstand von einem unabhaengigen Sachverstaendingen bestaetigen lassen muessen. Dann haette er eine rechtlich handfeste Grundlage gehabt an den Haendler mit den Wunsch auf eine Schadesregulierung heranzutreten. Noetigenfalls muesste er ihn auch vor Gericht zerren, wenn sich der Haendler quer stellt. Unabhaengige Sachverstaendige arbeiten leider nicht umsonst. Alleine fuer das Gutachten waere ein dreistelliger Betrag faellig gewesen. Gegebenenfalls waere dann noch ein Anwalt noetig, der ja auch nicht fuer umsonst arbeitet. Das alles funktioniert auch nur wegen dem entstandenen Schaden durch Starforce.

Das du das Game nicht zocken kannst, ist zwar bedauerlich, aber der Streitwert betraegt 50,-. Solltest du innerhalb der gesetlichen Ruecktrittsfrist vom Kauf zuruecktreten wollen, gibs garkeine Probleme. Darueber hinweg bist du auf die Kulanz des Haendlers angewiesen oder du benoetigst du ein unabhaengiges Gutachten "das Spiel ist unspielbar" und dann noch gegebenfalls einen Anwalt, wenn der Haendler nicht einlenkt und die Kosten erstattet. Das ganze fuer einen Streitwert von 50,-.

Etwas anderes waere wenn du nachweisen kannst, das Dir durch die Bugs Kosten entstanden sind. Etwa wenn du eine X3-Party ausgerichtet hast und die Party nicht so ablaufen konnte wie geplant. Sowie du auf deinen Exemplaren von X3 sitzen geblieben bist. Oder du Grosshaendler bist und du halt X3 in rauer Menge zuruecknehmen musst und genervte User deine Supportmitarbeiter beschaeftigen. Hier ist dir ja wirtschaftlicher Schaden entstanden und du koenntest klagen. Allerdings einigt man sich in solchen Faellen eher aussergerichtlich. Als Grosshaendler ueberlegt man sich das mit der Klage dreimal, wenn die andere Seite mit netten finanziellen Bonbons und saftigen Rabatten winkt.
Naja aber Starforce ist ja ne andere Sache die weniegr mit Egosoft sondern mehr mit KochMedia zu schaffen hat, daher wäre dies da eher angebracht.
RoyBetty
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Noch mal

Post by RoyBetty »

Es gibt keine gesetzliche Rücktrittsfrist. Der Händler oder Verkäufer "kann" eine zweiwöchige Frist einräumen, muss er aber nicht
(Das gilt nicht für Onlinekauf, deswegen müssen z.B. die Händler auf Ebay diese Frist einräumen).
Wenn ein Händler Ware zurück nimmt ist das auf Kulanz.
"Pacta sunt servanda" Ein Vertrag ist ein Vertrag. Das schließt schon den Kaugummikauf an der Bude ein.
Wen also jemand das Spiel zurück zum Händler bringt, dann ist das kein Umtausch oder Rücktritt vom Vertrag, sondern eine Reklamation (Die da besagt das die Ware mangelhaft ist und somit zur Reklamation berechtigt).

Eine Reklamation, genau wie der Rücktritt vom Vertrag ist nur mit sehr guten Argumenten durchführbar. Davon kann sich der Händler was annehmen (Kulanz) oder auch nicht. Falls nicht muss man sein Recht einklagen.
Gruß
Roybetty
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Fortu
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Re: Noch mal

Post by Fortu »

RoyBetty wrote:Es gibt keine gesetzliche Rücktrittsfrist.
Das geht jetzt mehr an die anderen und weniger an RoyBett
Gibt schon Sonderfälle, aber i.d.R. nicht im Einzelhandel. Wenn der Handel das aber einräumt, spricht absolut nichts dagegen, davon Gebrauch zu machen und da bedarf es auch nicht einer großartigen Argumentation. "Ich trete vom Vertrag zurück" reicht, jedoch muss derjenige, der sich auf dieses Recht beruft, eventuell verschiedene Kosten und Nutzungen zurückerstatten, was aber im Einzelfall zu ermitteln ist.
Die Frist kann überdies länger andauern wenn es der Händler, der sich auf Fernabsatz spezialisiert, es versäumt, den anderen darüber aufzuklären.

Wegen einem Reklamationsgrund zu kündigen ist in der Regel auch keine großartig schwierige Angelegenheit. Ein Mangel muss vorhanden sein, afaik liegt in den ersten sechs Monaten aufgrund der Beweislastumkehr die Beweislast beim Verkäufer, der versichern muss, dass die Ware anfangs frei von Mängeln war. Hier ist es bei softwaretechnischen Fehlern fraglich, denn diese Fehler liegen beim Hersteller, weniger beim Händler. Schwierig.

Was es aber nicht bedarf ist die Verpackung und der Kassenzettel. An keiner Stelle im Gesetz geht hervor, dass der Kunde dazu verpflichtet sein muss, 2 Jahre lang die Verpackung und den Kassenzettel aufzubewahren. Letztlich ergibt sich vor allem im Einzelhandel m.E. schon deshalb eine Entbindung, da der Zwischenhändler die Ware sowieso zurückschickt und sämtlichen hieraus entstehenden Aufwand zzgl. dem Kaufpreis zurückerstattet bekommt.
Auch wenn der Händler gern ablehnt und sagt: "Nö, nehmen wir nicht", ist es von vornherein falsch. Auch eine deutliche Verengung dieses (verbraucherfreundlichen) Rechts durch AGBs im Sinne von "Rückgabe nur mit Kassenbon" ist unzulässig, meiner Meinung nach unwirksam, aber darüber lässt sich streiten.

Eigentlich lässt sich über alles streiten :)
diggzakk
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Re: Jetzt noch mal...

Post by diggzakk »

RoyBetty wrote: Du kaufen Spiel bei Händler, Du Vertrag mit Händler. Nix Hersteller und nix Publisher. Du unzufrieden und wollen umtauschen, dann zu Händler. Nix Hersteller und Publisher. Publisher auch gar keine Zeit, muss nämlich Geld zählen. Hersteller auch keine Zeit, ist nämlich schon weiter bei X4 dran.

Du finden Dinge in Handbuch nicht im Spiel. Macht nix. Kann stehen CD aus Gold, macht nix. Da bei kauf nich ersichtlich.
Du sehen Dinge in Werbung und /oder Internetseite von Hersteller oder Publisher nicht im Spiel. Dann Sachmangel und Du können umtauschen, was Du ja eh kannst, wen Spiel nix ist. Aber nur an Händler. Nix Hersteller oder Publisher.

Händler will nich tauschen! Du haben Recht. Ob Händler machen oder nicht, anderes Problem. Du können sogar tauschen ohne Quittung, Kollege der gesehen hat reicht. Name auf Packung (z.B. Saturn) reicht auch. Ob Händler aber machen, anderes Problem. Du haben aber Recht.

Du können Frist setzen. Dann aber machen schriftlich per Einschreiben und Rückschein. Du machen Frist per Threat, dann Du machen Polemik, freuen andere User, bringen aber nix da keine rechtliche Handhabe.

Du dich wollen beschweren hier im Forum, weil erwarten Änderung. Dann Du id**ta weil Nix Hersteller und Publisher hier. Publisher nicht hier, muss nämlich Geld zählen. Hersteller auch nicht hier, ist nämlich schon weiter bei X4 dran.

Du jetzt sagen alles wissen, weil illigenter als andere User... :roll:

Ah... und Du nie vergessen, dass Du hier bist nur Gast und das Hersteller dir diese Möglichkeit zum Informationsaustausch bietet. Hersteller nix verpflichtet zu Foren. Das sein Support und sehr Freundlich.
Der Betty
:rofl: das zeigt doch mal eindeutig wie gearscht man als käufer doch ist
@Der Betty :thumb_up: ein bissel was zu lachen, hebt doch mal wieder meine laune :D
Deleted User

Post by Deleted User »

was mich richtig traurig macht...

das X- Universum ist eine so geniale Spielwelt mit ungehörigem Potential
vor allem im Vergleich zu anderen "Kick and Rush" Spielen.

Und ich kann keinem dieser Beiträge hier widersprechen.

Warum gibt man nicht mal ein paar Grafik-Designern den wohl verdienten Urlaub und lässt die Spieledesigner und Techniker ran ?

X3 ist an Spieltiefe schlechter geworden als X2 (mit Mods), dass ist für mich Fakt. Und wenn Leute mit nem Athlon 4000 und ner 7800 GTX sich hier Tuning gedanken machen müssen..... ohne Worte einfach krass

Abzocken und mehr Scheinen als Sein - ganz im Trend der Zeit

HEUL
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DocMoriarty
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Post by DocMoriarty »

Eine kleine Geschichte über Klagen gegen Spielehersteller / Publisher:

FunCom (Anarchy Online) hatte eine Werbeaktion bei Veröffentlichung des ersten AddOns zu AO laufen, bei der jedem Vorbesteller eine besonderes Apartment in einer der neuen Städte dieser Welt versprochen wurde. Diese Apartments mussten mit einem Keycode auf der Homepage freigeschaltet werden. Sie befanden sich normalerweise in den vorbestellten Spielepackungen (oder hätten besser drinnensein sollen). Leider wurde diese Spezialversion aber nicht von jedem Vertrieb verkauft, auf die dieser Link mit dem Hinweis auf die tollen Apartments verwiesen hat.

So haben Käufer, die in gutem Glauben diese Vorbestellung gemacht, aber keinen Apartment key in ihrer Packung fanden, schlußendlich gegen FunCom geklagt ... und Recht bekommen. Ich erinnere mich nicht mehr genau, ob es in Deutschland Ubisoft war (Publisher von AO in Deutschland), jedenfalls bekam ich (nachdem ich mich ohne von der Klage zu wissen schon Tage zuvor wegen des fehlenden Keys an den Support gewendet hatte), plötzlich eine email vom Ubisoft Support, in der mir ein solcher Key zugesandt wurde, mit dem Text, "daß er mir eigentlich nicht zustehe", was ich außerst befremdlich fand, hatte ich das Produkt doch in Erwartung eines solchen vorbestellt.

Später erfuhr ich von dieser Klage und daß FunCom und/oder Ubisoft für ALLE Vorbsteller einen solchen Key nachreichen mußte.

Man kann mit Massenklagen (vermeide Sammelklage) durchaus etwas erreichen.

In dem Zusammenhang fällt mir das versprochene dicke Handbuch in der CE ein ... das leider mit dem normalen identisch ist, von inhaltlichen Mängeln ganz zu schweigen.

Allerdings gebe ich zu, amüsieren mich diese Threads zur Zeit nur. Ich gehöre ja zu den Nichtkäufern :D
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Phony
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Post by Phony »

LeoDD wrote:
Hast du eigentlich schon den folgenden Merkzettel abgearbeitet?

[ ] weiteren Meckerthread im Forum aufmachen
[ ] mit Fachzeitschriften wie Computerbild drohen
[ ] mit Verbraucherzentrale drohen
[ ] mit Rücktritt vom Kaufvertrag drohen
[ ] mit Sammelklage drohen (und dann aufrufen zur Beteiligung)
[X] Voodoopuppe mit egosoft-Logo basteln und jeden Tag malträtieren
Yep - habe ich gemacht, deswegen wird der Patch auch nicht fertig, oder kannst Du
mit stechende schmerzen im Rücken gut arbeiten... :fg:



:x
Vander
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Post by Vander »

Was mich mal interessieren würde und das würd ich sehr gern mal von den egosoft´lern erfahren:

Wenn ihr so ein Spiel produziert, testet ihr sowas nicht auf Bugs und Fehler? Oder habt ihr andere Rechner als wir? Fühlt ihr euch wenigstens gut bei sowas? Was hat euch veranlaßt das Spiel sowas von unfertig auf den Markt zu bringen?

:evil:
Codator
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Post by Codator »

HABGIER !!!
Warnung Frachtraum enthält nun ... Hornisse!

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