Die spielen da natürlich auf Zeit. Je mehr Patches rauskommen umso "spielbarer" wird es

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meine von Steam angezeigte "Spielzeit" betrug bis zur Reklamation 67 MinutenFuIgrim wrote:An alle die ihr Geld erstattet bekommen haben:
Wieviele Spielstunden habt ihr denn gehabt? Ist es maßgeblich wie lange man gespielt hat ob man das Geld zurück bekommt oder nicht? Rein rechtlich gesehen macht es ja keinen Unterschied oder ich jetzt 1, 10 ode 20 Stunden gespielt habe, oder?
Und wie muss man da vorgehen? Mein erstes höfliches Schreiben an info@egosoft.com wurde von Lino Thomas abgeschmettert ich solle mich für eine Rückerstattung des Spieles an order@egosoft.com wenden. Nun. auf deren Antwort warte ich jetzt seit 3 Tagen.TrInAdE wrote:Gute bzw schlechte Nachricht je nach dem wie man es sieht.
Egosoft nimmt Spiele aus ihrem Shop wieder zurück.
Die gleiche Mail hab ich auch bekommen aber ich hatte noch keine Zeit an die Shop Adresse zu schreibenViperNet wrote:Und wie muss man da vorgehen? Mein erstes höfliches Schreiben an info@egosoft.com wurde von Lino Thomas abgeschmettert ich solle mich für eine Rückerstattung des Spieles an order@egosoft.com wenden. Nun. auf deren Antwort warte ich jetzt seit 3 Tagen.TrInAdE wrote:Gute bzw schlechte Nachricht je nach dem wie man es sieht.
Egosoft nimmt Spiele aus ihrem Shop wieder zurück.
OMG!!!!FuIgrim wrote: Sofern alle Bitten aus Kulanz scheitern sollten wäre der nächste Schritt schriftlich eine Frist von 2 Wochen zu setzen sein Geld zurückzuerhalten. Wird diese Frist nicht eingehalten wird ein Mahnbescheid erlassen (achtung kann nur ein Anwalt!), sofern innerhalb von 2 Wochen dem Mahnbescheid widersprochen wird geht es dann theoretisch ins strittige Verfahren, sollte der Frist jedoch nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen werden kann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Dies stellt einen Titel da und hat eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Sowohl beim Mahnbescheid als evtl. auch beim Vollstreckungsbescheid können die Kosten des Anwalts geltend gemacht werden.
Eine Info, welche Nummer man gezogen hat Nr.7768 / 13645 wäre aber schon nettTrInAdE wrote:Aber das es etwas dauert ist klar, ist ja nur nen eigener kleiner Shop und die sind grade alle am Proggen, also so fair sollte man jetzt schon sein, auch wenn das Game sch****e ist. Aber wäre interessant wenn du uns auf dem laufenen halten könntest
Danke für deinen konstruktiven BeitragMyamoto Musashi wrote:OMG!!!!FuIgrim wrote: Sofern alle Bitten aus Kulanz scheitern sollten wäre der nächste Schritt schriftlich eine Frist von 2 Wochen zu setzen sein Geld zurückzuerhalten. Wird diese Frist nicht eingehalten wird ein Mahnbescheid erlassen (achtung kann nur ein Anwalt!), sofern innerhalb von 2 Wochen dem Mahnbescheid widersprochen wird geht es dann theoretisch ins strittige Verfahren, sollte der Frist jedoch nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen werden kann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Dies stellt einen Titel da und hat eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Sowohl beim Mahnbescheid als evtl. auch beim Vollstreckungsbescheid können die Kosten des Anwalts geltend gemacht werden.
Selten so einen Schwachsinn gelesen.
Was bist Du? Hobbyjurist?
Mahnbescheid kann nur ein Anwalt erlassen? Alter! Wo hast Du das bitte her? Von kubanischen Internet-Usern?
Die wissen genau dass man das auf Dauer nicht durchzieht.sirhampi wrote: tja, dann werde ich halt keine neuen Spiele bei Steam kaufen , werd sie weiterhin spielen aber kein einziges spiel mehr dazukaufen, denke über 150 spiele solten reichen.
Da ich bis jetzt noch nie um rückerstatung gefragt habe nehm ich jetzt einfach mein recht als kunde nichts mehr zu kaufen.
MfG
ein sehr verägerter ex Kunde
Da ich ja meinen Freischaltkey auch von Steam wieder entbinden möchte umd das Spiel an Egosoft zurücksenden zu können, stellte sich mir die gleiche Frage. Also ich habe das jetzt so versucht und warte gerade seit 1,5 Tage auf die Antwort von Steam. Soll ja mehrere Tage dauern, bis die sich melden.Bloody_Kain wrote:Hi Leute. Sorry aber ich hab mal ne Frage die Vielleicht schon irgendwo steht, ich aber nicht finde.
Ich habe das Spiel bei Game Stop gekauft, nicht bei Steam direkt.
Nun ist ne Woche rum und mich nervt das Spiel mittlerweile viel mehr als das ich es mag.
Ich würde also gerne versuchen es zurück zu bringen.
Auch wenn Gamestop normalerweise keine PC Spiele zurück nimmt, steht doch jedem Kunden ein 14 Tage Umtauschrecht zu oder nicht?
Ansonsten kann ich immer noch zum Verbraucherschutz gehen bzw. damit drohen.
Vorher muss ich aber das Spiel natürlich deinstallieren und bei STEAM den Key wieder abmelden / freigeben. Nur, wie mache ich das, kann mir das wer erklären?
Danke schon Mal.
Entsiegelte Software muss nach dem Fernabsatzgesetz § 312d BGB nicht zurückgenommen werden. Im Falle von fehlerhafter Software, wie X:R, sieht die Sache aber anders aus. Es geht schon im Handbuch los, das den den Großteil des Spielprinzips überhaupt nicht erklärt, bis zur unspielbaren Software, die zu dem Handbuch gehört. Egosoft hat die Chance auf Nachbesserung und wenn die zu lange dauert kann man vom Vertrag zurrücktreten. Oder glaubst du in 14 Tagen hat Egosoft X Rebirth soweit, daß alle beworbenen Grundeigenschaften (Handel, größeres Universum als in den bisherigen Titel, Kampf) spielbar funktionieren? Ich rede hier nicht von bugfrei, sondern von spielbar. Da läuft Egosoft die Zeit davon.Eagle02 wrote:ein 14 Tägiges Rükgabe recht steht dir bei BENUTZTER Software NICHT zu!
VOn daher ist es ganz alleine die entscheidung des Händlers wo du es gekauft hast ob er so Kulant ist das ding wieder zurück zu nehmen.
Die Sache den Steam key abzumelden usw ist dann im grunde auch Sache des Händlers wenn er zurück nimmt.