Balthasar wrote:Ich zitiere mal:godzillachilla wrote:Aber so eine Person wie du würde sich sicherlich auch dann nicht beschweren, wenn sein Auto wegen eines Fehlers in der Steuerelektronik alle 1000m liegen bliebe und der Hersteller ihn immer wieder mit irgendwann kommendes Patches und Reparaturen vertrösten würde, oder?! Und sag jetzt bloß nicht, dass ein Auto ja schließlich teurer sei als ein Spiel und damit die Situation nicht vergleichbar sei. Dem entgegne ich nur folgendes: Lies einmal § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (insb. Satz 2!). Das Gesetz gibt bereits darauf die Antwort!
Würdest du mir bitte einmal erklären was das eine mit dem anderen zu tun hat?§ 433.
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer eines Rechtes ist verpflichtet, dem Käufer das Recht zu verschaffen und, wenn das Recht zum Besitz einer Sache berechtigt, die Sache zu übergeben.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.Denn wieso du nun §433 BGB hier ins Spiel bringst ist mir echt Schleierhaft. Voir allem da er nach meiner Überzeugung auch auf das ganze Thema nicht passt.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__433.html§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Man sollte auch als Hobby-Jurist schon den aktuellen Gesetzestext verwenden!

Was es mit dem Thema zu tun hat? Eine ganze Menge! Sich über ein mangelhaftes Programm zu beschweren ist das gute Recht eines Kunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man einen Ferrari gekauft hat oder ein Computerspiel oder gar nur ein Kaugummi! Und indem egosoft bereits mehr als 2x erfolglos nachgebessert hat, steht dem Kunden nun grundsätzlich das Recht zu, das Programm zurückzugeben, oder wie der Jurist sagt, zu wandeln (vgl. §§ 437 Nr. 2 i.V.m. 434, 440 BGB), da eine der sog. Hauptleistungspflichten aus § 433 I BGB nicht erfüllt wurde. Man kann sich nun trefflich darüber streiten, inwieweit die Ausnahme des § 440 S.2 BGB hier greifen könnte, jedoch wird sich darauf kaum ein Händler einlassen wollen.
Mein PC ist in einem hervorragenden Zustand und frei von Hardwarefehlern! Ich hatte noch nie Abstürze in irgendeinem Spiel! Erst seitdem ich X³ "spiele", habe ich mit sowas zu kämpfen!Froz3nT1ger wrote:Abstürze müssen nicht immer von Software verursacht werden. Oft ist es einfach Billig- oder defekte Hardware. Ein defekter Speicherriegel kann einem die ganze Stabilität Systems zerstören.godzillachilla wrote:Na klasse! Ich habe keinen solchen Codec installiert und verwende auch keine Codec Packs, und gleichwohl habe ich Abstürze en masse. Hatte gerade erst wieder einmal eine BBS-Killmission, die regelmäßig nach dem Abschuss einer Korvette zum CtD führte. Die Mission konnte ich wieder einmal nur dadurch beenden, indem ich im Nachbarsektor verweilte, während mein Kampfschiff in dem Sektor "aufräumte".
Mit anderen Worten wird mir anscheinend der Patch nicht helfen. Tolle Aussichten!Aber immerhin weiß man nun, dass sie zumind. einem Problem auf der Spur sind. Immerhin etwas! Danke für die Info BurnIt!
Aber ist ja mal wieder klar, dass im Zweifel immer der Schuldige der "dumme Kunde" sein soll, der ja schlechte PC´s hat und für alles verantwortlich ist.